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 Finanzausgleichsfaktoren 2028 bis 2031
 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 3. November 2026 den Bericht und Antrag
 betreffend die Festlegung der Faktoren
 (k) und (h) gemäss Finanzausgleichs-
 gesetz für die Jahre 2028 bis 2031
 zuhanden des Landtags verabschiedet.
 
 Gestützt auf die gesetzlich vorgesehene
 periodische Überprüfung des Finanz-
 ausgleichssystems wurde die finanzielle
 Entwicklung der Gemeinden analysiert.
 Die Auswertung zeigt, dass sich die
 finanzielle Situation der Gemeinden
 insgesamt positiv entwickelt hat.
 Gleichzeitig sind in den vergangenen

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 Finanzausgleichsfaktoren 2028 bis 2031
 

 Jahren die Gemeindeausgaben und damit
 der Finanzbedarf gestiegen.
 
 Erhöhung des Mindestfinanzbedarfs 
 Vor diesem Hintergrund beantragt die
 Regierung, den Faktor (k) für die
 Berechnung des Mindestfinanzbedarfs von
 bisher 0.65 auf 0.63 festzulegen.
 Aufgrund des gestiegenen Finanzbedarfs
 ergibt sich für die Periode 2028 bis
 2031 damit ein Mindestfinanzbedarf von
 CHF 5'156 pro Einwohnerin beziehungs-
 weise Einwohner. Gegenüber der
 laufenden Periode entspricht dies einer
 Erhöhung um 5.5 Prozent.

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 Finanzausgleichsfaktoren 2028 bis 2031
 

 
 Beibehaltung des horizontalen
 Finanzausgleichs 
 Die Regierung beantragt zudem, den
 Faktor (h), der für den horizontalen
 Finanzausgleich zwischen den Gemeinden
 massgeblich ist, unverändert bei 37
 Prozent zu belassen.
 
 Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass
 die im Jahr 2024 eingeführte horizon-
 tale Finanzausgleichsstufe die Unter-
 schiede in der Steuerkraft zwischen den
 Gemeinden wirksam reduziert hat.
 

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 Finanzausgleichsfaktoren 2028 bis 2031
 

 Gleichzeitig verfügen die Geberge-
 meinden trotz ihrer Ausgleichs-
 leistungen weiterhin über eine hohe
 finanzielle Leistungsfähigkeit.
 
 Stärkung Empfängergemeinden 
 Die vorgeschlagenen Anpassungen würden
 auf Grundlage der vergangenen vier
 Jahre zu rund CHF 6.6 Mio. höheren
 jährlichen vertikalen Finanzausgleichs-
 zahlungen des Landes an die Gemeinden
 führen. Dadurch werden insbesondere
 Gemeinden mit einer geringeren Steuer-
 kraft zusätzlich unterstützt. Die
 tatsächlichen Auswirkungen hängen

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 Finanzausgleichsfaktoren 2028 bis 2031
 

 jedoch von der künftigen Entwicklung
 der Steuerkraft in den einzelnen
 Gemeinden ab.
 
 Ausgewogene finanzielle Grundlage für
 die Gemeinden 
 Mit der vorgeschlagenen Festlegung der
 Faktoren (k) und (h) wird sicherge-
 stellt, dass die Gemeinden auch in den
 Jahren 2028 bis 2031 über eine ange-
 messene finanzielle Grundlage zur
 Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben
 verfügen.
 
 Die Erhöhung des Mindestfinanzbedarfs

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 Finanzausgleichsfaktoren 2028 bis 2031
 

 stärkt insbesondere Gemeinden mit einer
 geringeren Steuerkraft und erweitert
 ihren finanziellen Handlungsspielraum.
 Damit trägt die Vorlage zu einer
 ausgewogenen und nachhaltigen
 finanziellen Entwicklung der Gemeinden
 bei.
 








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