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   Regierung
 
   

 Interpellationsbeantwortung 

 In ihrer Sitzung vom Dienstag, 27.
 Oktober 2026, hat die Regierung die
 Interpellationsbeantwortung betreffend
 Inklusion, Beschulung und staatliche
 Verantwortung bei Kindern mit be-
 sonderem Bildungsbedarf in Liech-
 tenstein verabschiedet.
 
 Die Interpellation vom 13. Mai 2026
thematisiert die Umsetzung von In-
 klusion und die staatliche Verant-
 wortung bei Kindern mit besonderem
 Bildungsbedarf in Liechtenstein. Im
 Zentrum stehen Fragen zur Beschulung
 von Kindern mit Behinderungen,

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   Regierung
 
   

 Interpellationsbeantwortung 

 neurodivergenten Ausprägungen oder
 anderen besonderen Bedürfnissen, zu den
 Mitwirkungsrechten der Eltern, zu
 alternativen Schulformen sowie zur
 Finanzierung und zum Rechtsschutz.
 
 Die Regierung hält in der Interpella-
 tionsbeantwortung fest, dass das
 liechtensteinische Bildungssystem
 grundsätzlich auf eine möglichst
 inklusive Beschulung ausgerichtet ist.
 
 Ziel ist es, Kinder und Jugendliche,
 wenn möglich, im Regelschulsystem zu
 fördern. Gleichzeitig wird anerkannt,

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   Regierung
 
   

 Interpellationsbeantwortung 

 dass im Einzelfall andere Schulsettings
 erforderlich sein können, wenn diese
 besser dem Kindeswohl und den indi-
 viduellen Bedürfnissen entsprechen. Ein
 Wechsel in eine sonderpädagogische
 Einrichtung wird als Teil eines
 durchlässigen Bildungssystems verstan-
 den.
 
 Die Interpellationsbeantwortung macht
 deutlich, dass zwischen spezieller
 Förderung, Sonderschulung,
 Privatschulen und Privatunterricht
 (Homeschooling oder Online-Beschulung)
 zu unterscheiden ist. Während spezielle

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   Regierung
 
   

 Interpellationsbeantwortung 

 Fördermassnahmen und bewilligte
 Sonderschulungen Teil des öffentlichen
 Bildungsauftrags sind und grundsätzlich
 vom Staat finanziert werden, liegen
 Homeschooling und der Besuch von
 Privatschulen primär in der Veran-
 twortung der Eltern.
 
 Privatunterricht zur Erfüllung der
 Schulpflicht ist bewilligungspflichtig.
 
 Entscheidungen über Förder- und
 Beschulungsmassnahmen erfolgen auf
 Grundlage fachlicher Abklärungen unter
 Einbezug des Schulpsychologischen

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   Regierung
 
   

 Interpellationsbeantwortung 

 Dienstes, der Schulaufsicht sowie
 weiterer medizinischer und thera-
 peutischer Fachpersonen. Massgebend
 sind dabei das Kindeswohl, die
 psychische Gesundheit des Kindes und
 dessen individueller Unterstützungs-
 bedarf. Bei komplexen Fällen arbeiten
 das Schulamt, das Amt für Soziale
 Dienste sowie weitere Fachstellen eng
 zusammen.
 
 Mit der vorliegenden Interpellations-
 beantwortung nimmt die Regierung die
 gestellten Fragen auf und beantwortet
 sie.

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   Regierung
 
   

 Interpellationsbeantwortung 

 
 Die Interpellationsbeantwortung kann
 bei der Regierungskanzlei oder über
 deren Internetseite (www.rk.llv.li)
 bezogen werden.
 










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