342 FL Landeskanal 30.10.2026 11:27:33
   Regierung
 
   

 Höchstspannungsleitung Balzers 

 Der Staatsgerichtshof hat mit Urteil
 vom 31. August 2026 (StGH 2026/014) den
 Beschluss des Landtags vom 3. Dezember
 2025 über die zwangsweise Einräumung
 von Durchleitungsrechten für die
 220-kV-Höchstspannungsleitung in
 Balzers aufgehoben und die Rechtssache
 zur neuerlichen Entscheidung an den
 Landtag zurückgewiesen.
 
 Der Staatsgerichtshof hält in seinem
 Urteil fest, dass für eine Enteignung
 zugunsten der Swissgrid AG eine ge-
 setzliche Grundlage besteht und die
 Swissgrid AG als ausländische

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 343 FL Landeskanal 30.10.2026 11:27:33
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 Höchstspannungsleitung Balzers 

 privatrechtliche Gesellschaft be-
 rechtigt war, selbst einen Antrag auf
 Enteignung zu stellen.
 
 Er bemängelt jedoch, dass der Beschluss
 des Landtags nicht ausreichend be-
 gründet war und insbesondere unklar
 blieb, wie lange die Grundstücke
 belastet werden sollten.
 
 Der Staatsgerichtshof erachtet die
 Verlängerung der Durchleitungsrechte
 als scherwiegenden Eigentumseingriff,
 über den nur entschieden werden dürfe,
 wenn dessen Umfang, insbesondere eine

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 Höchstspannungsleitung Balzers 

 allfällige Befristung, bestimmt sei und
 die Abwägung der Interessen nach-
 vollziehbar dargelegt werde.
 
 Das Urteil schafft Klarheit für ein
 Verfahren, das auf einem Gesetz aus dem
 Jahr 1887 beruht. In diesem Zusammen-
 hang weist der Staatsgerichtshof aus
 Sicht der Regierung zu Recht darauf
 hin, dass geprüft werden sollte, ob das
 Verfahren aus 1887 den heutigen
 rechtsstaatlichen Anforderungen noch
 genügt.
 
 

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 Höchstspannungsleitung Balzers 

 Die Regierung hatte im bisherigen
 Verfahren insbesondere zum öffentlichen
 Interesse klar Stellung bezogen und die
 Bedeutung der Höchstspannungsleitung
 für die regionale und überregionale
 Stromversorgung hervorgehoben.
 
 Der Staatsgerichtshof lässt diese
 zentrale Frage offen. Im Sinne des
 Urteils des Staatsgerichtshofs wird die
 Regierung dem Landtag im neuen
 Verfahrensgang einen eigenen Bericht
 und Antrag vorlegen und darin Umfang,
 Dauer sowie die voraussichtliche
 Entschädigung der Durchleitungsrechte

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   Regierung
 
   

 Höchstspannungsleitung Balzers 

 festlegen. Die Betroffenen erhalten
 vorgängig Gelegenheit zur Stellung-
 nahme.
 
 Die sichere Stromversorgung Liechten-
 steins bleibt für die Regierung ein
 zentrales Anliegen. Der Weiterbetrieb
 der heutigen Leitung ist durch das
 bestehende Verwaltungsbot der Regierung
 bis zu einer neuen Entscheidung des
 Landtags weiterhin gesichert.
 
 
 


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