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S.D. Erbprinz Alois von und zu Liech-
tenstein hat sich in den vergangenen
Monaten eingehend mit dem Initiativbe-
gehren zur Einführung einer Fristenlö-
sung sowie mit Fragen des Schwanger-
schaftsabbruchs befasst und zahlreiche
Gespräche zum Thema geführt.
Nach sorgfältiger Prüfung ist er nach
wie vor der Überzeugung, dass eine Fri-
stenregelung nicht geeignet ist, dem
Schutz des ungeborenen Lebens als zen-
tralem Rechtsgut gerecht zu werden. Der
Erbprinz wird deshalb den Gesetzesbe-
schluss des Landtages vom 2. September
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2026 zur Einführung einer Fristenlösung
für Liechtenstein nicht sanktionieren.
Gleichzeitig sieht der Erbprinz Mög-
lichkeiten, die seit 2015 geltende Re-
gelung mit gezielten Massnahmen weiter-
zuentwickeln. So steht er beispiels-
weise einer Aufhebung des Werbeverbots
offen gegenüber und unterstützt Bestre-
bungen, die die Information, Begleitung
und Unterstützung von Frauen vor, wäh-
rend und nach einer Schwangerschaft
verbessern.
"Ich bin überzeugt, dass viele Menschen
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das Anliegen teilen, Frauen in schwie-
rigen Situationen bestmöglich zu unter-
stützen und gleichzeitig ungeborenes
Leben zu schützen", erklärt Erbprinz
Alois.
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