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Die Regierung hat in der Sitzung vom
Dienstag, 22. September 2026, den
Bericht und Antrag betreffend die
Abänderung des EMIR-Durchführungs-
gesetzes und weiterer Gesetze verab-
schiedet.
Mit der Vorlage werden die notwendigen
nationalen Anpassungen zur Umsetzung
der europäischen Reformen EMIR III und
der begleitenden Richtlinie (EU)
2024/2994 vorgenommen. Ziel ist es, die
Stabilität des Finanzsystems zu
stärken, Risiken im Zusammenhang mit
zentralen Gegenparteien besser zu
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steuern und den europäischen
Clearingmarkt widerstandsfähiger zu
machen.
EMIR (European Market Infrastructure
Regulation) bezweckt die Verringerung
von Systemrisiken und die Erhöhung der
Transparenz auf den Derivatemärkten.
Erreicht werden soll dies insbesondere
durch Vorgaben zum zentralen Clearing,
zur Meldung von Derivatetransaktionen
und zum Risikomanagement.
Mit der jüngsten Reform reagiert die
Europäische Union vor allem auf die
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hohe Abhängigkeit europäischer Markt-
teilnehmer von zentralen Gegenparteien
in Drittstaaten. Entsprechend werden
Anreize geschaffen, Clearing-
dienstleistungen verstärkt innerhalb
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
zu nutzen.
Finanzstabilität stärken und Resilienz
erhöhen
Neu werden bestimmte Marktteilnehmer
ausserdem verpflichtet, für spezifische
Derivatekategorien aktive Konten bei im
EWR zugelassenen zentralen Gegenpar-
teien zu führen und diese auch tat-
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sächlich zu nutzen. Dadurch soll die
Finanzstabilität gestärkt und die
Resilienz des europäischen Finanz-
marktes erhöht werden. Gleichzeitig
vereinfacht die Reform verschiedene
Verfahren und baut Hindernisse für die
Nutzung zentraler Clearingdienste ab.
Die Vorlage sieht zudem Anpassungen im
Gesetz über bestimmte Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, im
Wertpapierfirmengesetz sowie im
Bankengesetz vor.
Diese betreffen insbesondere die
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Überwachung von Konzentrationsrisiken
gegenüber zentralen Gegenparteien.
Mit der Vorlage wird in Liechtenstein
die Weiterentwicklung des europäischen
Finanzmarktrechts nachvollzogen.
Die Verordnung (EU) 2024/2987 (EMIR
III) und die Richtlinie (EU) 2024/2994
sind EWR-relevant. Beide Rechtsakte
befinden sich derzeit im EWR-Über-
nahmeverfahren. Die EMIR III wird mit
ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen in
Liechtenstein unmittelbar anwendbar.
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Die erste Lesung der Vorlage im Landtag
ist für November 2026 vorgesehen.
Der von der Regierung verabschiedete
Bericht und Antrag kann bei der
Regierungskanzlei oder über Berichte
und Anträge bezogen werden.
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