335 FL Landeskanal 02.09.2026 11:27:11 Bericht und Antrag über die Vorprüfung
der Volksinitiative "JA zu Bargeld"
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 1. September 2026, den
Bericht und Antrag über die Vorprüfung
der Volksinitiative "JA zu Bargeld"
verabschiedet.
Die Regierung hat gemäss dem Volks-
rechtegesetz vom Volk angemeldete
Initiativbegehren auf ihre Ver-
einbarkeit mit der Verfassung und den
bestehenden Staatsverträgen zu
überprüfen. Zudem müssen die formalen
Voraussetzungen gemäss Volksrechte-
gesetz eingehalten werden.
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der Volksinitiative "JA zu Bargeld"
Die Regierung kommt nach Abschluss der
Vorprüfung zum Schluss, dass das Ini-
tiativbegehren weder mit der Verfassung
noch mit den bestehenden Staatsver-
trägen übereinstimmt.
Die Regierung hat aufgrund der be-
sonderen rechtlichen Komplexität ein
unabhängiges Expertengutachten einge-
holt. Darauf basierend kommt die Re-
gierung zusammenfassend zum Ergebnis,
dass die Volksinitiative "JA zu
Bargeld" gemäss ihrem Wortlaut nicht
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der Volksinitiative "JA zu Bargeld"
mit der von der Verfassung geschützten
Handels- und Gewerbefreiheit sowie
nicht mit dem in der Verfassung
verankerten Gleichheitssatz vereinbar
ist.
Ebenso ist die Initiative nicht mit den
Verpflichtungen Liechtensteins aus dem
Währungsvertrag zwischen dem Fürstentum
Liechtenstein und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft vereinbar.
Schliesslich ist die vorgeschlagene
Regelung nicht mit der
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der Volksinitiative "JA zu Bargeld"
Kapitalverkehrsfreiheit nach dem
Abkommen über den Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) vereinbar und
könnte in Zukunft zu Konflikten mit dem
EWR-Geldwäschereirecht führen.
Die Regierung weist im Rahmen ihrer
inhaltlichen Stellungnahme jedoch auf
die grosse Bedeutung von Bargeld und
dessen wichtige wirtschaftliche und
gesellschaftliche Funktionen hin. Die
Regierung nimmt das mit der Initiative
verfolgte Anliegen zum Anlass, die
bestehenden Rahmenbedingungen für den
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der Volksinitiative "JA zu Bargeld"
Zugang zu, die Nutzung und die
Akzeptanz von Bargeld in Liechtenstein
zu prüfen.
Die Initiativvorlage wurde legistisch
geprüft und die notwendigen Korrekturen
ausgewiesen. Der von der Regierung
verabschiedete Bericht und Antrag kann
bei der Regierungskanzlei oder über
www.bua.regierung.li bezogen werden.
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