450 FL Landeskanal 25.08.2026 00:30:54 Prämienverbilligung: Anträge bis 31.
Oktober
Rund 3'800 Personen haben in diesem
Jahr bereits eine Prämienverbilligung
beantragt. Wer die Unterstützung für
die Krankenkassenprämien nutzen möchte,
kann den Antrag noch bis spätestens 31.
Oktober beim Amt für Soziale Dienste
einreichen.
Das Amt für Soziale Dienste leistet
wirtschaftliche und persönliche Hilfe
und ist unter anderem für die Prämien-
verbilligung sowie für Mietbeiträge an
Familien zuständig. Während Mietbei-
träge jederzeit beantragt werden
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Oktober
können, gilt für die Prämienver-
billigung in der Krankenversicherung
eine feste Frist: Der Antrag muss bis
spätestens 31. Oktober eingereicht
werden. Er ist jedes Jahr neu und für
jede Person einzeln zu stellen.
Anträge können online gestellt werden
Das Onlineformular ist auf www.llv.li
im Onlineschalter über den Suchbegriff
"Prämienverbilligung in der Krankenver-
sicherung" abrufbar. Das Amt für Sozia-
le Dienste empfiehlt, den Antrag mög-
lichst frühzeitig einzureichen. Dadurch
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Oktober
kann die Bearbeitung rasch erfolgen und
die Prämienverbilligung zeitnah ausbe-
zahlt werden.
Hilfe bei der Antragsstellung
Versicherte, die Unterstützung beim
Ausfüllen des Onlineformulars be-
nötigen, können sich an die zuständigen
Mitarbeiterinnen des Amtes für Soziale
Dienste wenden. Die Beratung erfolgt
telefonisch oder nach Vereinbarung
persönlich in den Räumen des Amtes für
Soziale Dienste im Postgebäude in
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Oktober
Schaan. Der Bereich Prämienverbilligung
ist unter +423 236 72 62 sowie +423 260
13 36 oder per E-Mail an
praemienverbilligung(at)llv.li
erreichbar.
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