111 FL Landeskanal 20.08.2026 12:56:10
   Aktuell
 
   

 Japankäfer: Ausbreitung und Bekämpfung
 

 In Liechtenstein sowie im angrenzenden
 Raum Buchs hat sich der Japankäfer aus-
 gebreitet. Der Eidgenössische Pflanzen-
 schutzdienst (EPSD) hat Liechtenstein
 und den Kanton St. Gallen nun damit
 beauftragt, die Ausbreitung dieses
 hochschädlichen, invasiven Käfers mit
 folgenden Massnahmen zu bekämpfen. 
 
 Im Umkreis von einem Kilometer um einen
 Käferfundort (Befallsherd) gelten ab
 sofort folgende Regeln:
 
 Grünflächen nicht bewässern Grünflächen
 wie Rasen, Wiesen und Weiden (auch in

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 112 FL Landeskanal 20.08.2026 12:56:10
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 Japankäfer: Ausbreitung und Bekämpfung
 

 Park- und Sportanlagen) dürfen bis Ende
 September 2026 nicht bewässert werden.
 Ausgenommen vom Verbot sind Blumen- und
 Gemüsebeete sowie Topfpflanzen.
 
  Schnittgut richtig entsorgen
 
Schnittgut (z. B. von Bäumen, Sträu-
 chern oder Rasenflächen) darf bis Ende
 September 2026 ausschliesslich zur
 Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht
 werden.
 
 Pflanzen nicht transportieren
 
Pflanzen mit Wurzelballen oder in
 Töpfen dürfen nicht aus dem

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 Japankäfer: Ausbreitung und Bekämpfung
 

 Befallsgebiet hinausgebracht werden.
 Diese Regel gilt vorerst unbefristet.
 
 Diese Massnahmen betreffen einen er-
 heblichen Teil der Einwohnerinnen und
 Einwohner der Gemeinden Schaan sowie
 Vaduz. Weiters sind kleinere Flächen
 der Gemeinden Eschen-Nendeln und Gam-
 prin-Bendern innerhalb des Befalls-
 herdes.
 
 In den
 Pufferzonen (Umkreis ab einem
 bis sechs Kilometer um einen Käfer-
 fundort) gelten folgende Regeln:
 

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 114 FL Landeskanal 20.08.2026 12:56:10
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 Japankäfer: Ausbreitung und Bekämpfung
 

 Der Transport von Schnittgut aus der
 Pufferzone hinaus ist vom 1. Juni bis
 zum 30. September verboten. Der Trans-
 port innerhalb der Pufferzone oder in
 die Befallszone zur Verwertungsanlage
 VfA Buchs ist erlaubt. Das Herausführen
 von Baumstämmen und hinreichend trocke-
 nem Heu sowie von Siloballen und Mais-
 silage aus der Pufferzone ist nicht von
 den Einschränkungen betroffen.
 
 Pflanzen mit Wurzelballen oder in
 Töpfen dürfen ab dem 1. Juni 2027 (und
 danach unbefristet) nicht aus der
 Pufferzone hinausgebracht werden.

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 115 FL Landeskanal 20.08.2026 12:56:10
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 Japankäfer: Ausbreitung und Bekämpfung
 

 
 Diese Massnahmen betreffen alle
 weiteren Gemeinden Liechtensteins.
 Dabei sind einige Gemeinden nur
 partiell betroffen, insbesondere
 Balzers.
 
 Für die Gartenbaubetriebe und die
 Bauwirtschaft gelten folgende zu-
 sätzlichen Einschränkungen:
 
 Gartenbau: Im Befallsherd produzierter
 Rollrasen darf den Befallsherd nicht
 verlassen. Pflanzen mit Wurzelballen
 oder in Töpfen sowie Ziergräser dürfen

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 116 FL Landeskanal 20.08.2026 12:56:10
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 Japankäfer: Ausbreitung und Bekämpfung
 

 nicht aus dem Befallsherd transportiert
 werden, ohne sicherzustellen, dass
 keine Larven vorhanden sind.
 
 Bauwirtschaft: Oberflächenschichten
 bis zu 30 cm dürfen nicht aus dem
 Befallsherd transportiert werden.
 
 Alle Massnahmen wurden vom eidge-
 nössischen Pflanzenschutzdienst ge-
 nehmigt und haben zum Ziel, langfris-
 tigen Schaden in der Landwirtschaft
 sowie in öffentlichen und privaten
 Gärten zu verhindern.
 

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 117 FL Landeskanal 20.08.2026 12:56:10
   Aktuell
 
   

 Japankäfer: Ausbreitung und Bekämpfung
 

 Ein herzlicher Dank für die Unterstütz-
 ung bei der Bekämpfung des Japankäfers.














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