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Ausrichtung
Mit einer Novellierung des Hausgesetzes
stärkt das Fürstliche Haus Liechten-
stein seine langfristige Ausrichtung.
Ein entsprechender Änderungsvorschlag
wurde mit der erforderlichen Zweidrit-
telmehrheit aller stimmberechtigten
Mitglieder angenommen.
Neu werden alle weiblichen Nachkommen
des Fürstenhauses in hausgesetzlichen
Fragen mit denselben Mitwirkungsrechten
ausgestattet wie die männlichen.
Ausserdem wird die Thronfolge von der
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Ausrichtung
männlichen Primogenitur auf die abso-
lute Primogenitur umgestellt. Das be-
deutet, dass künftig das jeweils erst-
geborene Kind, unabhängig vom Ge-
schlecht, Thronfolgerin oder Thron-
folger und später Fürstin oder Fürst
von Liechtenstein wird.
"Mit dieser Gesetzesänderung möchten
wir sicherstellen, dass sowohl das
Fürstentum Liechtenstein als auch das
Fürstenhaus von derjenigen Person re-
giert wird, die am besten auf diese
Aufgabe vorbereitet worden ist",
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Ausrichtung
erklärt Erbprinz Alois von Liechten-
stein. "Das sind grundsätzlich die
Söhne und Töchter des Regierers oder
der Regiererin, die in Vaduz aufwachsen
und von ihrer Jugend an mit den Beson-
derheiten des Fürstentums und des
Fürstenhauses vertraut gemacht werden."
Das neue Hausgesetz enthält auch ver-
schiedene legistische Verbesserungen
sowie Anpassungen an neue Rechtsent-
wicklungen, die insbesondere für Ver-
weise in das Liechtensteiner Recht
relevant sind. Ausserdem wurden poten-
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Ausrichtung
zielle Auslegungsunsicherheiten
bereinigt.
Hausgesetzliche Regelungen kennt das
Fürstenhaus Liechtenstein bereits seit
Jahrhunderten; seit über 400 Jahren in
schriftlicher Form. Das Hausgesetz ist
ein autonomes Familienstatut, das vom
Fürstenhaus selbst beschlossen wurde
und auf Verfassungsebene verankert ist.
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