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   Fürstenhaus
 
   

 Fürstenhaus stärkt langfristige
 Ausrichtung 

 Mit einer Novellierung des Hausgesetzes
 stärkt das Fürstliche Haus Liechten-
 stein seine langfristige Ausrichtung.
 Ein entsprechender Änderungsvorschlag
 wurde mit der erforderlichen Zweidrit-
 telmehrheit aller stimmberechtigten
 Mitglieder angenommen.
 
 Neu werden alle weiblichen Nachkommen
 des Fürstenhauses in hausgesetzlichen
 Fragen mit denselben Mitwirkungsrechten
 ausgestattet wie die männlichen.
 
 Ausserdem wird die Thronfolge von der

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   Fürstenhaus
 
   

 Fürstenhaus stärkt langfristige
 Ausrichtung 

 männlichen Primogenitur auf die abso-
 lute Primogenitur umgestellt. Das be-
 deutet, dass künftig das jeweils erst-
 geborene Kind, unabhängig vom Ge-
 schlecht, Thronfolgerin oder Thron-
 folger und später Fürstin oder Fürst
 von Liechtenstein wird.
 
 "Mit dieser Gesetzesänderung möchten
 wir sicherstellen, dass sowohl das
 Fürstentum Liechtenstein als auch das
 Fürstenhaus von derjenigen Person re-
 giert wird, die am besten auf diese
 Aufgabe vorbereitet worden ist",

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   Fürstenhaus
 
   

 Fürstenhaus stärkt langfristige
 Ausrichtung 

 erklärt Erbprinz Alois von Liechten-
 stein. "Das sind grundsätzlich die
 Söhne und Töchter des Regierers oder
 der Regiererin, die in Vaduz aufwachsen
 und von ihrer Jugend an mit den Beson-
 derheiten des Fürstentums und des
 Fürstenhauses vertraut gemacht werden."
 
 Das neue Hausgesetz enthält auch ver-
 schiedene legistische Verbesserungen
 sowie Anpassungen an neue Rechtsent-
 wicklungen, die insbesondere für Ver-
 weise in das Liechtensteiner Recht
 relevant sind. Ausserdem wurden poten-

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   Fürstenhaus
 
   

 Fürstenhaus stärkt langfristige
 Ausrichtung 

 zielle Auslegungsunsicherheiten
 bereinigt.
 
 Hausgesetzliche Regelungen kennt das
 Fürstenhaus Liechtenstein bereits seit
 Jahrhunderten; seit über 400 Jahren in
 schriftlicher Form. Das Hausgesetz ist
 ein autonomes Familienstatut, das vom
 Fürstenhaus selbst beschlossen wurde
 und auf Verfassungsebene verankert ist.
 
 
 
 

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