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Die forensische Untersuchung des Cyber-
angriffs auf das Verzeichnis wirt-
schaftlich berechtigter Personen hat
ein potenzielles Einfallstor identifi-
ziert. Die weitere detaillierte Aus-
wertung läuft. Die Untersuchungen zum
Tathergang laufen weiter, die Strafver-
folgungsbehörden ermitteln. Der Krisen-
stab hat in den vergangenen 48 Stunden
verschiedene Massnahmen umgesetzt und
weitere angestossen.
Erste Ergebnisse zum Tathergang
Das "Verzeichnis wirtschaftlich bere-
chtigter Personen", kurz VwbP, wurde
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Mitte vergangener Woche Ziel eines
digitalen Angriffs. Die forensischen
Untersuchungen sowie die zusammenhän-
genden Analysen zum Hergang des Angrif-
fs und zur Umgehung der Sicherheits-
hürden laufen weiter. Ein erster Hin-
weis auf ein mögliches Einfallstor des
Angriffs wurde identifiziert. Es war
ein gezielter Angriff auf hohem techni-
schem Niveau auf eine hochkomplexe Si-
cherheitsstruktur.
Die vorläufigen Ergebnisse zeigen zu-
dem, dass das VwbP gezielt und isoliert
angegriffen wurde. Weder zu den Servern
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der Landesverwaltung noch zu weiteren
Systemen der Landesverwaltung wurden
gemäss aktuellem Kenntnisstand wider-
rechtliche Zugriffsversuche registrie-
rt.
Dennoch hat die Regierung veranlasst,
als Vorsichtsmassnahme weitere Systeme
mit sensiblen Daten vorübergehend vom
Netz zu nehmen. Sie werden weiteren
umfassenden Sicherheitsprüfungen
unterzogen.
Regierungschefin Brigitte Haas betont:
"Wir arbeiten weiter mit Hochdruck an
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der Aufklärung und den Massnahmen in
Folge des kriminellen Cyberangriffs.
Ich möchte nochmal darauf hinweisen,
dass das VwbP ein Instrument zur Trans-
parenz und Verhinderung von Straftaten
ist. Das Verzeichnis haben wir in Ab-
stimmung mit unseren europäischen
Partnern und zur Umsetzung der 5. EU-
Geldwäscherei-Richtlinie erstellt. Der
Angriff auf uns ist auch ein Angriff
auf internationale Compliance-
Standards."
Die von den Behörden und den Finan-
zmarktteilnehmern gemeinsam erstellte
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und gemeinsame getragene
Finanzplatz-
strategie sagt das sehr klar. Zu den
wichtigsten Massnahmen gehören die
zeitnahe Umsetzung aller relevanten
EU-Regulierungen und unsere vollstän-
dige Integration in das Europäische
System der Finanzaufsicht; wie auch der
automatische Informationsaustausch in
Steuersachen, die Umsetzung der OECD-
Initiativen zur Bekämpfung der Gewinn-
verkürzung und Gewinnverlagerungen, und
die proaktive Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung. Die volle
Einhaltung aller internationalen Stan-
dards und die Vorreiterrolle Liechten-
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steins bei der Bekämpfung von Finanz-
kriminalität wird auch von internatio-
nalen Organisationen wie MONEYVAL, dem
Internationalen Währungsfonds und der
Ratingagentur S&P Global regelmässig
bestätigt.
Datenschutz-Betroffene werden
informiert
Eine wichtige Massnahme ist die daten-
schutzrechtlich vorgeschriebene Infor-
mation der betroffenen Personen über
diesen Angriff und derer Daten. Dazu
sieht das Datenschutzgesetz eine de-
taillierte Information vor. Soweit den
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Behörden die Daten vorliegen, werden
die Personen unverzüglich informiert.
Da im Verzeichnis jedoch nicht alle
Kontaktdaten hinterlegt sind, bei-
spielsweise keine Wohnadressen, ver-
zögert sich die individuelle Informa-
tion. Gemeinsam mit den Verbänden wurde
daher vereinbart, dass die Information
des Amtes an die Rechtsträger erfolgt
und diese dann die Betroffenen wirt-
schaftlich Berechtigten informieren, um
eine datenschutzrechtlich vertretbare
Lösung herbeizuführen. Somit fliessen
keine weiteren Daten, die über die
Geldwäschereirichtlinie hinausgehen, an
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staatliche Stellen.
Zudem wurde als zusätzlicher Kanal für
Fragen und Auskünfte für Betroffene
eine Informationsstelle eingerichtet.
Sie steht ab Dienstag, 4. August 2026,
um 16 Uhr unter der Telefonnummer +423
232 90 00 oder per Mail unter
vwbpfragen(at)llv.li zur Verfügung.
Die Informationsstelle ist wochentags
telefonisch von 8 bis 12 Uhr erreich-
bar.
Keine Kunden- und Vermögensdaten
betroffen
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Liechtenstein hat sich wiederholt zu
einem hohen Standard bei der Erfüllung
von einschlägigen internationalen und
europäischen Vorgaben im Bereich der
Bekämpfung von Geldwäscherei und Ter-
rorismusfinanzierung bekannt und setzt
dies konsequent um. Die Konformität mit
internationalen und europäischen Stan-
dards ist seit Jahren eine wichtige
Säule der Finanzplatzstrategie.
Aus diesem Grund wurde unter anderem
das VwbP im Jahr 2021 im Zuge der
Umsetzung der 5. Geldwäschereiricht-
linie eingeführt. Diese Daten werden
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von den einsichtsberechtigten Stellen
für die Bekämpfung von Geldwäscherei,
Vortaten zur Geldwäscherei und Ter-
rorismusfinanzierung verwendet. Im
Verzeichnis sind Name des Rechtsträgers
sowie Name, Vorname, Geburtsdatum,
Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat
der wirtschaftlich berechtigten
Personen aufgeführt.
Eine Adresse oder Telefonnummer wird
nicht erfasst. Ebenso werden keinerlei
finanzielle Daten der Rechtsträger wie
Umsätze, Vermögen oder Dividenden er-
fasst. Entsprechend lassen sich aus den
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abgegriffenen Daten keine Rückschlüsse
auf Vermögenswerte oder andere Finanz-
daten ziehen.
Strafverfolgungsbehörden eingesetzt
Am Wochenende wurde vom Amt für Justiz
Strafanzeige gegen unbekannt eingerei-
cht. Die Strafverfolgungsbehörden haben
daraufhin unmittelbar die Ermittlungen
aufgenommen. Digitale Spuren werden
ausgewertet und in Zusammenarbeit mit
europäischen Behörden weiterverfolgt.
Das Verzeichnis wirtschaftlich
berechtigter Personen
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Das VwbP wird zum Zweck der Verhin-
derung von Geldwäsche und von Terroris-
musfinanzierung geführt und folgt den
Vorgaben der 5. EU-Geldwäscherei-Richt-
linie.
Es enthält öffentliche und nicht-öf-
fentliche Daten über die wirtschaftlich
berechtigten Personen von Gesellschaf-
ten, Stiftungen und Treuhänderschaften
in Liechtenstein. Das Gesetz über das
Verzeichnis der wirtschaftlich bere-
chtigten Personen von Rechtsträgern
(VwbPG) ist 2021 in Kraft getreten.
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