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Infolge des russischen Angriffskriegs
auf die Ukraine mit Beginn am 24. Fe-
bruar 2022 und der anschliessenden
grossen Fluchtbewegung hat die Re-
gierung erstmals den Schutzstatus S
aktiviert.
Ziel war es, das liechtensteinische
Asylsystem zu entlasten und den schutz-
suchenden Personen möglichst schnell
Klarheit über ihren Status in Liechten-
stein zu verschaffen. Derzeit verfügen
rund 4.8 Mio. Geflüchtete aus der
Ukraine über einen aktiven temporären
Schutzstatus im Schengen-Raum.
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In Liechtenstein halten sich derzeit
rund 950 Schutzsuchende auf. Über 1'500
Personen stellten seit Kriegsausbruch
ein Schutzgesuch in Liechtenstein,
wobei knapp 600 Personen wieder
ausgereist sind.
Liechtenstein stimmt sich hinsichtlich
der Schutzgewährung eng mit der EU
sowie der Schweiz ab. Die EU hat be-
schlossen, die Schutzgewährung um ein
weiteres Jahr bis mindestens März 2028
zu verlängern. Auch in Liechtenstein
ist die individuelle Schutzgewährung
jeweils auf ein Jahr befristet, wobei
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die liechtensteinische Ukraine-SchutzV
analog der Schweiz unbefristet gilt und
durch die Regierung mit Verordnung
aufgehoben werden muss.
In Anlehnung an den Entscheid der EU
hat die Regierung beschlossen, dass die
Ukraine-Schutzverordnung nicht vor März
2028 aufgehoben werden soll.
Neben einer Verlängerung der Schutzge-
währung um ein weiteres Jahr sieht die
EU neu zudem vor, die allgemeine Ver-
teidigungsfähigkeit der Ukraine zu
berücksichtigen.
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So soll neu ankommenden Personen, die
von den ukrainischen Behörden wegen
militärischer Verpflichtungen keine
Genehmigung zum Verlassen der Ukraine
haben, künftig in der Regel kein
vorübergehender Schutz gewährt werden.
Zur Vermeidung eines Regelungsgefälles
hat die Regierung die analoge Anpassung
der Ukraine-Schutzverordnung be-
schlossen. Personen, die bereits über
einen Schutzstatus in Liechtenstein
verfügen, sind von der neuen Regelung
nicht betroffen und behalten ihren
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