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Aufgrund der seit längerem ausge-
bliebenen Niederschläge und der nun
seit April anhaltenden ausseror-
dentlichen Trockenperiode herrscht in
Liechtenstein eine sehr grosse Flur-
und Waldbrandgefahr (Stufe 5). Es gilt
deshalb ab sofort und bis auf Widerruf
ein absolutes Feuerverbot im Freien.
In Liechtenstein und der Region sind
seit längerem keine nennenswerten
Niederschläge mehr gefallen. Im
Zusammenhang mit dem anhaltenden
sonnigen und heissen Wetter herrscht
deshalb sehr grosse Trockenheit. Als
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Folge davon hat die Regierung auf An-
trag des Amtes für Bevölkerungsschutz
in Abstimmung mit den Gemeinde-
feuerwehr-Kommandanten und Förstern mit
sofortiger Wirkung ein bis auf weiteres
gültiges absolutes Feuerverbot im
Freien erlassen.
In Liechtenstein ist deshalb das Ent-
zünden von Feuer im Freien ab sofort
bis auf Widerruf verboten.
Grillstellen, auch festeingerichtete,
dürfen nicht mehr benutzt werden. Auch
dürfen in jeglichen Arten von Holz- und
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Kohlegrills, Feuerschalen, Tonnen oder
anderen Feuerstellen keine Feuer mehr
entfacht werden. Ebenfalls verboten
sind benzinbetriebene Kochgeräte.
Gas- und Elektrogrills dürfen ausser-
halb der Wälder nur dann genutzt wer-
den, wenn diese mit genügend Bodenab-
stand auf einem festen und nicht brenn-
baren Untergrund sowie unter perma-
nenter Aufsicht stehen.
Cheminées, Pizzaöfen und Smokers
dürfen nur auf Sitzplätzen und
Terrassen und mit genügend Abstand zu
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Wald und Wiese betrieben werden.
Das Rauchen im Wald ist nicht mehr ge-
stattet, Raucherwaren sowie Zündhölzer
dürfen nicht im Freien weggeworfen
werden und das Anzünden von Kerzen im
Freien ist untersagt.
Ebenso sind das Abbrennen von jeglichen
Feuerwerkskörpern, Vulkanen oder Ben-
galischen Zündhölzern, das Entzünden
von Höhenfeuern und das Steigenlassen
von Himmelslaternen, Ballonen mit
Wunderkerzen, Glücks- und Wunschla-
ternen oder Kong-Ming-Laternen usw.
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verboten. Sämtliche gewerbliche Tä-
tigkeiten und Bauarbeiten, die Funken-
flug verursachen können, sind nur mit
der hinreichend gebotenen Vorsicht und
durch entsprechend ausgebildetes Fach-
personal auszuführen.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach
intensiven Regenfällen zu erwarten.
Kurze Regenschauer oder Gewitter ver-
mögen die ausgeprägte Trockenheit nicht
genügend zu entschärfen. Die Missach-
tung des Verbotes wird zur Anzeige ge-
bracht und kann entsprechende straf-
rechtliche Konsequenzen nach sich
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ziehen.
Die gestützt auf das Brandschutzgesetz
durch die Regierung erlassene Allge-
meinverfügung zum absoluten Feuerverbot
wird im elektronischen Amtsblatt unter
der Internetadresse
www.amtsblatt.llv.li zur Verfügung
gestellt.
Das Verbot ist bis auf Widerruf durch
die Regierung gültig. Die Regierung
bedankt sich bei allen Bürgerinnen und
Bürger für das Verständnis und die
Mitwirkung.
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Aktuelle Waldbrandgefahr für
Liechtenstein:
* Aktuelle Gefahrenlage:
www.waldbrandgefahr.ch,
* www.alert.swiss
* Aktuelle Massnahmen:
www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-massn
nahmen
* www.naturgefahren.ch
* MeteoSwiss App
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