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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 7. Juli 2026, eine Abänderung
der Verordnung zum Personen- und Ge-
sellschaftsrecht beschlossen.
Die Verordnungsänderung enthält Aus-
führungsbestimmungen zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2381, die eine
ausgewogenere Vertretung von Frauen und
Männern unter den Direktoren von im EWR
börsenkotierten Gesellschaften zum Ziel
hat. Sie konkretisiert insbesondere die
Zielvorgaben, das Auswahlverfahren für
Kandidatinnen und Kandidaten sowie die
Berichterstattungs- und Veröffent-
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lichungspflichten nach den Vorgaben des
Personen- und Gesellschaftsrechts.
Die neuen Bestimmungen gelten aus-
schliesslich für im EWR börsenkotierte
grosse Aktiengesellschaften. Auf
Kleinstunternehmen sowie kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) finden die
neuen Vorschriften keine Anwendung. Die
Abänderung der Verordnung tritt
gleichzeitig mit den aufgrund derselben
Richtlinie erforderlichen Abänderungen
des Personen- und Gesellschaftsrechts
sowie des Gleichstellungsgesetzes und
damit gleichzeitig mit dem Beschluss
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des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
betreffend die Übernahme der Richtlinie
in das EWR-Abkommen in Kraft.
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