456 FL Landeskanal 02.07.2026 17:23:07 Wasserentnahme für landwirtschaftliche
Bewässerungen eingeschränkt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit
sinken die Wasserstände in den Fliess-
gewässern weiter. Da in den kommenden
Tagen keine ausreichenden Niederschläge
zu erwarten sind und der heutige Regen
nicht ausreicht, um die Situation nach-
haltig zu entspannen, hat das Amt für
Umwelt zusätzliche Einschränkungen bei
der Wasserentnahme zur Bewässerung von
landwirtschaftlichen Kulturen be-
schlossen.
Davon betroffen sind Gewässer, die ins-
besondere von Niederschlägen abhängig
450 Übersicht 1/4 457 FL Landeskanal 02.07.2026 17:23:07 Wasserentnahme für landwirtschaftliche
Bewässerungen eingeschränkt
sind. Bei diesen Gewässern ist die
Wasserführung nochmals deutlich zurück-
gegangen und in flachen Streckenab-
schnitten hat sich die Fliessgeschwin-
digkeit stark reduziert. Dadurch stei-
gen auch die Wassertemperaturen an, was
insbesondere für Fische ein zusätzlich-
er Stressfaktor bedeutet.
Aus nachfolgenden Fliessgewässern sind
neu keine Wasserentnahmen mehr zu-
lässig:
Esche inkl. sämtlicher Zuflüsse
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Bewässerungen eingeschränkt
Scheidgraba inkl. sämtlicher Zuflüsse
Spiersbach inkl. Zuflüsse bis Mündung
Möhlibach
Bereits bestehende Sperrungen gelten
für:
Oberaubach / Kappelebach
Schmettakanal bis Einmündung Spiersbach
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Bewässerungen eingeschränkt
Es ist davon auszugehen, dass auch bei
weiteren Gewässern, insbesondere bei
den kleineren, der Pegelstand unter den
Vorgaben gemäss Merkblatt "Wasserent-
nahmen aus Fliessgewässern"
(www.llv.li) liegt.
Entsprechend ist auch bei all diesen
Gewässern keine Wasserentnahme erlaubt.
Das Amt für Umwelt beurteilt die
Situation fortlaufend und wird bei
Bedarf entsprechend informieren.
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