367 FL Landeskanal 01.07.2026 19:52:57 Neues Schutzalter für Tabakprodukte
Mit dem Inkrafttreten der Teilrevision
des Kinder- und Jugendgesetzes am 2.
Juli 2026 ist die Abgabe und Weitergabe
von Tabakprodukten und elektronischen
Zigaretten an Personen unter 18 Jahren
nicht mehr erlaubt. Ebenso ist es
Personen unter 18 Jahren untersagt,
diese Produkte zu besitzen respektive
zu konsumieren.
Die Anhebung der Altersgrenze von 16
auf 18 Jahre steht im Kern dieser Ge-
setzesänderung und fördert den Schutz
von Minderjährigen vor den schädlichen
Auswirkungen des Nikotin- und
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Tabakkonsums. Der Zugang zu diesen
Produkten wird erschwert, womit ein
wesentlicher Beitrag zum Jugendschutz
geleistet wird.
Neben den klassischen Tabakwaren wie
Zigaretten, Zigarren und Wasserpfei-
fentabak fallen unter die neuen ge-
setzlichen Bestimmungen auch Tabakpro-
dukte zum Erhitzen, Nikotinprodukte zum
oralen Gebrauch (z.B. Snus oder Nico-
tine Pouches), Tabakprodukte zum
Schnupfen, nikotinhaltige und nikotin-
freie elektronische Zigaretten (z.B.
Vapes) sowie pflanzliche Rauchprodukte
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(z.B. Kräuterzigaretten).
Weiters darf sich Werbung für diese
Produkte nicht an Minderjährige
richten.
Mit dieser Gesetzesänderung erfolgt
eine Harmonisierung mit der Schweiz und
den meisten Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union, in welchen vergleich-
bare Regelungen bestehen.
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