INHALTSVERZEICHNIS
 367 FL Landeskanal 01.07.2026 19:52:57
   Regierung
 
   

 Neues Schutzalter für Tabakprodukte 

 Mit dem Inkrafttreten der Teilrevision
 des Kinder- und Jugendgesetzes am 2.
 Juli 2026 ist die Abgabe und Weitergabe
 von Tabakprodukten und elektronischen
 Zigaretten an Personen unter 18 Jahren
 nicht mehr erlaubt. Ebenso ist es
 Personen unter 18 Jahren untersagt,
 diese Produkte zu besitzen respektive
 zu konsumieren.
 
 Die Anhebung der Altersgrenze von 16
 auf 18 Jahre steht im Kern dieser Ge-
 setzesänderung und fördert den Schutz
 von Minderjährigen vor den schädlichen
 Auswirkungen des Nikotin- und

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 Neues Schutzalter für Tabakprodukte 

 Tabakkonsums. Der Zugang zu diesen
 Produkten wird erschwert, womit ein
 wesentlicher Beitrag zum Jugendschutz
 geleistet wird.
 
 Neben den klassischen Tabakwaren wie
 Zigaretten, Zigarren und Wasserpfei-
 fentabak fallen unter die neuen ge-
 setzlichen Bestimmungen auch Tabakpro-
 dukte zum Erhitzen, Nikotinprodukte zum
 oralen Gebrauch (z.B. Snus oder Nico-
 tine Pouches), Tabakprodukte zum
 Schnupfen, nikotinhaltige und nikotin-
 freie elektronische Zigaretten (z.B.
 Vapes) sowie pflanzliche Rauchprodukte

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 Neues Schutzalter für Tabakprodukte 

 (z.B. Kräuterzigaretten).
 
 Weiters darf sich Werbung für diese
 Produkte nicht an Minderjährige
 richten.
 
 Mit dieser Gesetzesänderung erfolgt
 eine Harmonisierung mit der Schweiz und
 den meisten Mitgliedstaaten der Euro-
 päischen Union, in welchen vergleich-
 bare Regelungen bestehen.
 




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