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Krankenversicherungsgesetz
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung
des Gesetzes über die Krankenversich-
erung (KVG) und des Gesundheitsgesetzes
(GesG) verabschiedet. Mit der Vorlage
will sie die langfristige Finanzierbar-
keit des liechtensteinischen Gesund-
heitssystems sichern, die hohe Versor-
gungsqualität erhalten und die Steuer-
ung des Systems gezielt weiterentwick-
eln.
Im Zentrum der Reform stehen zwei Mass-
nahmenpakete: ein Zukunftspaket und ein
Kostendämpfungspaket.
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Krankenversicherungsgesetz
Ein drittes Bündel unter dem Titel
"Versorgung 2030" soll in einem näch-
sten Schritt vertieft werden. Ziel der
nun vorgeschlagenen Änderungen ist es,
Fehlanreize in der Finanzierung abzu-
bauen, die Eigenverantwortung weiter zu
stärken und die vorhandenen Ressourcen
im Gesundheitswesen wirksamer einzu-
setzen.
Ein zentrales Element ist die Einfüh-
rung der einheitlichen Finanzierung
ambulanter und stationärer Leistungen
(EFAS). Künftig sollen ambulante und
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Krankenversicherungsgesetz
stationäre Behandlungen nach demselben
Finanzierungsschlüssel getragen werden.
Damit sollen Fehlanreize reduziert und
eine stärker koordinierte sowie ambu-
lant ausgerichtete Versorgung gefördert
werden. Vorgesehen ist ein kostenneu-
traler Finanzierungsschlüssel von 69
Prozent durch die Krankenversicherungen
und 31 Prozent durch das Land.
Gleichzeitig soll der Risikoausgleich
zwischen den Krankenkassen verfeinert
werden, damit Unterschiede in der Ver-
sichertenstruktur gerechter berück-
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Krankenversicherungsgesetz
sichtigt werden.
Das Kostendämpfungspaket umfasst unter
anderem die stärkere Förderung von Ge-
nerika und Biosimilars, die Vereinheit-
lichung der Kostenbeteiligung, die
Stärkung des Wirtschaftlichkeitsver-
fahrens sowie die Weiterentwicklung der
Kostenziele.
Zudem sollen Versicherte gezielter über
kostengünstige Leistungen und geeignete
Versicherungsmodelle informiert werden.
Weitere Massnahmen betreffen die ge-
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Krankenversicherungsgesetz
setzliche Verankerung der Leistungs-
kommission, die Begleitung der neuen
ambulanten Tarifstruktur TARDOC, die
Anpassung des Labortarifs an die
Schweiz sowie einen institutionali-
sierten Dialog mit den Akteuren des
Gesundheitswesens, in Form von regel-
mässigen "Runden Tischen".
Auch die Weiterentwicklung der Gesund-
heitsberufe ist Teil der Vorlage:
Pflegefachpersonen mit erweiterter
klinischer Kompetenz sowie Apotheker-
innen und Apotheker sollen künftig
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Krankenversicherungsgesetz
stärker in die Grundversorgung einge-
bunden werden. Die Vernehmlassungsfrist
läuft bis zum 17. August 2026.
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