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   Regierung
 
   

 EU-Migrations- und Asylpakt 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 9. Juni 2026 die Ausführungsbe-
 stimmungen zur Umsetzung des EU-Migra-
 tions- und Asylpakts verabschiedet.
 
 Der EU-Migrations- und Asylpakt ver-
 folgt das Ziel, das europäische Mi-
 grations- und Asylsystem effizienter,
 krisenresistenter und kohärenter
 auszugestalten.
 
 Für Liechtenstein sind dabei insbe-
 sondere die Weiterentwicklung des
 Dublin-Systems, die Reform des Eurodac-
 Systems sowie die Einführung eines

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   Regierung
 
   

 EU-Migrations- und Asylpakt 

 neuen Überprüfungsverfahrens von
 besonderer Bedeutung.
 
 Zur Konkretisierung der bereits be-
 schlossenen Gesetzesänderungen werden
 die Asylverordnung (AsylV), die Ver-
 ordnung über das zentrale Visa-Infor-
 mationssystem und das nationale Visums-
 ystem (VISV), die Verordnung über den
 Vollzug der Weg- und Ausweisung von
 ausländischen Personen (VVWA) sowie die
 Verordnung über die Zulassung und den
 Aufenthalt von Ausländern (ZAV)
 angepasst.
 

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 EU-Migrations- und Asylpakt 

 Zusätzlich wird eine neue Verordnung
 über Eurodac (EurodacV) erlassen.
 
 Die Anpassungen dienen insbesondere der
 Weiterentwicklung der Dublin-Zusammen-
 arbeit durch raschere Zuständigkeitsbe-
 stimmungen und effizientere Über-
 stellungsverfahren.
 
 Bereits nach geltendem Recht erfolgt
 die Wegweisung, wenn ein anderer
 Dublin-Staat für die Durchführung des
 Asylverfahrens zuständig ist. Die
 bestehenden Regelungen zum Vollzug
 sowie zur Nutzung des

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 EU-Migrations- und Asylpakt 

 Visa-Informationssystems werden
 entsprechend an die neuen unions-
 rechtlichen Vorgaben angepasst.
 
 Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der
 Reform des Eurodac-Systems. Künftig
 sollen zusätzliche biometrische und
 alphanumerische Daten erfasst werden,
 um Zuständigkeiten rascher feststellen
 sowie irreguläre Migration wirksamer
 erfassen zu können.
 
 Ergänzt werden diese Massenahmen durch
 das neue Überprüfungsverfahren, das der
 einheitlichen Identifizierung und

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 EU-Migrations- und Asylpakt 

 Registrierung von Personen sowie der
 Durchführung von Gesundheits-,
 Sicherheits- und Vulnerabilitäts-
 prüfungen dient.
 
 Mit den Verordnungsanpassungen schafft
 die Regierung die administrativen und
 organisatorischen Voraussetzungen für
 den Vollzug der neuen Regelungen. Die
 Umsetzung soll zu effizienteren Ver-
 fahren, einer verbesserten Zusammen-
 arbeit im Dublin-Raum sowie zu einer
 weiteren Stärkung der Sicherheit und
 Funktionsfähigkeit des europäischen
 Migrationssystems beitragen.

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 EU-Migrations- und Asylpakt 

 
 Die Verordnungsänderungen treten am 12.
 Juni 2026 in Kraft.
 












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