340 FL Landeskanal 29.05.2026 18:21:23
   Regierung
 
   

 Anpassung des Jagdpachtvertrags des
 Reviers Mauren 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 26. Mai 2026, beschlossen,
 den Jagdpachtvertrag des Reviers Mauren
 dahingehend anzupassen, dass für das
 Gebiet Maurer Riet kein Jagdverbot mehr
 gilt.
 
 Die Freizeitnutzung im Maurer Riet ist
 zwar intensiv, unterscheidet sich aber
 nicht wesentlich von derjenigen in an-
 grenzenden Talrevieren, in welchen be-
 reits heute gejagt werden darf.
 
 Die Ausübung der Jagd im Maurer Riet

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 341 FL Landeskanal 29.05.2026 18:21:23
   Regierung
 
   

 Anpassung des Jagdpachtvertrags des
 Reviers Mauren 

 ist deshalb unter Einhaltung der gän-
 gigen jagdlichen Verhaltensregeln und
 Vorsichtsmassnahmen sowie unter Ver-
 wendung von zweckdienlichen Revierein-
 richtungen nicht weniger vertretbar als
 in anderen Revieren.
 
 Ausserdem bringt die jagdliche Nutzung
 des Gebiets für die Regulierung des
 Reh- und insbesondere Rotwildbestands
 Vorteile mit sich und eröffnet die
 Möglichkeit, mit mehr Flexibilität und
 variablen, örtlich-zeitlichen Jagdstra-
 tegien in die Bestände einzugreifen.

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 342 FL Landeskanal 29.05.2026 18:21:23
   Regierung
 
   

 Anpassung des Jagdpachtvertrags des
 Reviers Mauren 

 Die zunehmende Verlagerung des Rotwild-
 lebensraums in die Talebene führt dazu,
 dass auf diesen Flächen ein Beitrag zur
 Wildbestandsregulierung geleistet wer-
 den muss.
 
 Die Aufhebung des Jagdverbots wird so-
 wohl von der Jagdgemeinschaft des Re-
 viers Mauren als auch von der Gemeinde
 Mauren sowie von der Bürgergenossen-
 schaft Mauren unterstützt.
 
 
 

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