340 FL Landeskanal 29.05.2026 17:13:17 Anpassung des Jagdpachtvertrags des
Reviers Mauren
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 26. Mai 2026, beschlossen,
den Jagdpachtvertrag des Reviers Mauren
dahingehend anzupassen, dass für das
Gebiet Maurer Riet kein Jagdverbot mehr
gilt.
Die Freizeitnutzung im Maurer Riet ist
zwar intensiv, unterscheidet sich aber
nicht wesentlich von derjenigen in an-
grenzenden Talrevieren, in welchen be-
reits heute gejagt werden darf.
Die Ausübung der Jagd im Maurer Riet
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Reviers Mauren
ist deshalb unter Einhaltung der gän-
gigen jagdlichen Verhaltensregeln und
Vorsichtsmassnahmen sowie unter Ver-
wendung von zweckdienlichen Revierein-
richtungen nicht weniger vertretbar als
in anderen Revieren.
Ausserdem bringt die jagdliche Nutzung
des Gebiets für die Regulierung des
Reh- und insbesondere Rotwildbestands
Vorteile mit sich und eröffnet die
Möglichkeit, mit mehr Flexibilität und
variablen, örtlich-zeitlichen Jagdstra-
tegien in die Bestände einzugreifen.
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Reviers Mauren
Die zunehmende Verlagerung des Rotwild-
lebensraums in die Talebene führt dazu,
dass auf diesen Flächen ein Beitrag zur
Wildbestandsregulierung geleistet wer-
den muss.
Die Aufhebung des Jagdverbots wird so-
wohl von der Jagdgemeinschaft des Re-
viers Mauren als auch von der Gemeinde
Mauren sowie von der Bürgergenossen-
schaft Mauren unterstützt.
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