336 FL Landeskanal 19.05.2026 16:22:11 Vernehmlassungsbericht zur
Modernisierung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
19. Mai 2026 den Vernehmlassungsbericht
zur Abänderung des Gesetzes betreffend
die Aufsicht über Versicherungsunter-
nehmen (VersAG) sowie weiterer Gesetze
im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2025/2 (Solvabilität
II-Review) verabschiedet.
Damit soll die liechtensteinische Ver-
sicherungsaufsicht an die überarbei-
teten EU-Vorgaben ("Solvabilität?-
II-Review") angepasst werden.
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Modernisierung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
Ziel ist ein stabiles, transparentes
und zugleich praktikables Aufsichts-
system, das aktuellen Risiken Rechnung
trägt und die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts stärkt.
Ausgangspunkt ist die Richtlinie
(EU)?2025/2, welche auf einer tech-
nischen Überprüfung durch die euro-
päische Aufsichtsbehörde EIOPA basiert
und auf Entwicklungen wie Klimarisiken,
globale Finanzkrisen und zunehmende
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Modernisierung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
grenzüberschreitende Aktivitäten
reagiert.
Ein Schwerpunkt liegt auf der konse-
quenten Anwendung des Proportiona-
litätsprinzips. Neu wird eine Kategorie
für "kleine und nicht komplexe
Versicherungsunternehmen" geschaffen,
die von vereinfachten Anforderungen bei
Berichterstattung, Governance und
Risikomanagement profitieren.
Dadurch werden kleinere Anbieter
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Modernisierung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
gezielt entlastet, ohne den Schutz der
Versicherten zu schwächen. Gleichzeitig
stärkt die Reform die Aufsicht über
grosse und international tätige
Versicherungen.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen
Behörden wird intensiviert und der
Informationsaustausch verbindlich
ausgestaltet.
Weitere Kernelemente sind die Einfüh-
rung makroprudenzieller Instrumente zur
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Modernisierung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
Früherkennung systemischer Risiken, die
verbindliche Integration von Nachhal-
tigkeitsrisiken in das Risikomanagement
sowie eine verbesserte und verständ-
lichere Berichterstattung.
Die Umsetzung erfolgt durch Anpassungen
im Versicherungsaufsichtsgesetz
(VersAG), im Versicherungsver-
triebsgesetz (VersVertG), im Personen-
und Gesellschaftsrecht (PGR) sowie im
Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG)
Insgesamt wird das bestehende Regime
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Modernisierung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
modernisiert und an die heutigen wirt-
schaftlichen und regulatorischen Anfor-
derungen angepasst.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der
Regierungskanzlei oder über
www.rk.llv.li bezogen werden.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 21.
September 2026.
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