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Liechtenstein-Belgien
Regierungschefin Brigitte Haas und der
Premierminister von Belgien, Bart De
Wever, unterzeichneten am 4. Mai 2026
im Rahmen des 8. European Political
Community (EPC) Summits in Jerewan ein
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
zwischen Liechtenstein und Belgien.
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt
die Beseitigung der Doppelbesteuerung
zwischen Belgien und Liechtenstein. Es
schafft klare Rahmenbedingungen für
natürliche und juristische Personen bei
grenzüberschreitenden Sachverhalten.
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Liechtenstein-Belgien
Dabei orientiert es sich am interna-
tionalen Standard der OECD und be-
rücksichtigt die Anforderungen des
OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion
and Profit Shifting) zur Verhinderung
von Steuerverkürzung und Steuerver-
meidung im grenzüberschreitenden
Kontext.
Das Abkommen umfasst Regelungen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung bei
den Einkommens- und Vermögenssteuern
und sieht vor, dass zur Förderung
grenzüberschreitender Investitionen bei
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Konzern-Dividenden, bei Darlehen
zwischen Unternehmen sowie bei Li-
zenzgebühren keine Quellensteuern
erhoben werden. Zudem werden die
abkommensrechtliche Behandlung von
Vermögensstrukturen, Investmentfonds
und Pensionsfonds geregelt sowie ein
Verständigungsverfahren mit Schieds-
klausel zur Lösung komplexer Doppel-
besteuerungsfälle festgelegt.
Der Informationsaustausch erfolgt nach
dem internationalen Standard, wobei der
automatische Informationsaustausch
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Liechtenstein-Belgien
weiterhin über das Abkommen zwischen
dem Fürstentum Liechtenstein und der
Europäischen Union über den auto-
matischen Austausch von Informationen
über Finanzkonten zur Förderung der
Steuerehrlichkeit bei internationalen
Sachverhalten abgewickelt wird. Zudem
wurde eine Vollstreckungsamtshilfe
vereinbart.
Mit dem Abkommen erweitert Liechten-
stein sein Netz an Doppelbesteuerungs-
abkommen und stärkt die wirtschaft-
lichen Rahmenbedingungen für Investi-
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Liechtenstein-Belgien
tionen zwischen Liechtenstein und
Belgien. Die Vereinbarung erhöht die
Rechtssicherheit für Unternehmen und
Privatpersonen und fördert die
bilaterale Zusammenarbeit.
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