INHALTSVERZEICHNIS
 339 FL Landeskanal 04.05.2026 22:35:57
   Regierung
 
   

 Doppelbesteuerungsabkommen
 Liechtenstein-Belgien 

 Regierungschefin Brigitte Haas und der
 Premierminister von Belgien, Bart De
 Wever, unterzeichneten am 4. Mai 2026
 im Rahmen des 8. European Political
 Community (EPC) Summits in Jerewan ein
 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
 zwischen Liechtenstein und Belgien.
 
 Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt
 die Beseitigung der Doppelbesteuerung
 zwischen Belgien und Liechtenstein. Es
 schafft klare Rahmenbedingungen für
 natürliche und juristische Personen bei
 grenzüberschreitenden Sachverhalten.

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 Doppelbesteuerungsabkommen
 Liechtenstein-Belgien 

 Dabei orientiert es sich am interna-
 tionalen Standard der OECD und be-
 rücksichtigt die Anforderungen des
 OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion
 and Profit Shifting) zur Verhinderung
 von Steuerverkürzung und Steuerver-
 meidung im grenzüberschreitenden
 Kontext.
 
 Das Abkommen umfasst Regelungen zur
 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei
 den Einkommens- und Vermögenssteuern
 und sieht vor, dass zur Förderung
 grenzüberschreitender Investitionen bei

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 Doppelbesteuerungsabkommen
 Liechtenstein-Belgien 

 Konzern-Dividenden, bei Darlehen
 zwischen Unternehmen sowie bei Li-
 zenzgebühren keine Quellensteuern
 erhoben werden. Zudem werden die
 abkommensrechtliche Behandlung von
 Vermögensstrukturen, Investmentfonds
 und Pensionsfonds geregelt sowie ein
 Verständigungsverfahren mit Schieds-
 klausel zur Lösung komplexer Doppel-
 besteuerungsfälle festgelegt.
 
 Der Informationsaustausch erfolgt nach
 dem internationalen Standard, wobei der
 automatische Informationsaustausch

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 Doppelbesteuerungsabkommen
 Liechtenstein-Belgien 

 weiterhin über das Abkommen zwischen
 dem Fürstentum Liechtenstein und der
 Europäischen Union über den auto-
 matischen Austausch von Informationen
 über Finanzkonten zur Förderung der
 Steuerehrlichkeit bei internationalen
 Sachverhalten abgewickelt wird. Zudem
 wurde eine Vollstreckungsamtshilfe
 vereinbart.
 
 Mit dem Abkommen erweitert Liechten-
 stein sein Netz an Doppelbesteuerungs-
 abkommen und stärkt die wirtschaft-
 lichen Rahmenbedingungen für Investi-

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   Regierung
 
   

 Doppelbesteuerungsabkommen
 Liechtenstein-Belgien 

 tionen zwischen Liechtenstein und
 Belgien. Die Vereinbarung erhöht die
 Rechtssicherheit für Unternehmen und
 Privatpersonen und fördert die
 bilaterale Zusammenarbeit.
 









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