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   Regierung
 
   

 Zweckgebundene Verwendung von
 Drittmitteln für die Landesbibliothek 

 Die Regierung hat den Bericht und An-
 trag betreffend die Annahme und zweck-
 gebundene Verwendung von Drittmitteln
 für die Umnutzung des Post- und Ver-
 waltungsgebäudes Vaduz für die Liecht-
 ensteinische Landesbibliothek geneh-
 migt.
 
 Für die Umnutzung des Post- und Ver-
 waltungsgebäudes Vaduz für die Liecht-
 ensteinische Landesbibliothek hat der
 Landtag 2019 einen Verpflichtungskredit
 von CHF 22.0 Mio. genehmigt. Die Ge-
 meinde Vaduz unterstützt das Projekt

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   Regierung
 
   

 Zweckgebundene Verwendung von
 Drittmitteln für die Landesbibliothek 

 mit einem (nichtindexierten) Investi-
 tionskostenbeitrag in der Höhe von CHF
 3.3 Mio. Der Landtag hat 2023 Ergän-
 zungskredite in Höhe von insgesamt CHF
 2.0 Mio. für Nachhaltigkeit und Öko-
 logie, für Aussenraumgestaltung und
 Biodiversität sowie den bis 2022 auf-
 gelaufenen Teil der Teuerung auf den
 Investitionskostenbeitrag der Gemeinde
 Vaduz genehmigt.
 
 Im Februar 2024 zeigte sich, dass ein
 zusätzlicher Kreditbedarf von CHF 5.43
 Mio. besteht, um das Bauprojekt

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   Regierung
 
   

 Zweckgebundene Verwendung von
 Drittmitteln für die Landesbibliothek 

 realisieren zu können.
 
 Die Regierung hat daher dem Landtag
 einen entsprechenden Ergänzungskredit
 für bautechnische Massnahmen in Höhe
 von CHF 5.43 Mio. sowie einen Ergän-
 zungskredit in Höhe von CHF 2.14 Mio.
 für die Aufstockung der Bauherren-
 reserve zur Genehmigung vorgelegt. Der
 Landtag hat im Juni 2024 beide
 Ergänzungskredite abgelehnt.
 
 Nach der Ablehnung der Ergänzungs-
 kredite hat die Regierung im Juli 2024

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 Zweckgebundene Verwendung von
 Drittmitteln für die Landesbibliothek 

 beschlossen, das Projekt weiter zu
 verfolgen und Gespräche mit der
 Gemeinde Vaduz sowie gemeinnützigen
 Stiftungen und privaten Institutionen
 zu führen, um die notwendige Zusatz-
 finanzierung bereitstellen zu können.
 Die Gemeinde Vaduz hat sich bereit
 erklärt, ihren Investitionskosten-
 beitrag von CHF 3.3 Mio. um CHF 5.43
 Mio. auf gesamthaft CHF 8.73 Mio. zu
 erhöhen. Zudem haben Stiftungen und
 Private Drittmittel in Form von
 Schenkungen in Höhe von CHF 1.65 Mio.
 zugesichert.

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   Regierung
 
   

 Zweckgebundene Verwendung von
 Drittmitteln für die Landesbibliothek 

 
 Die Drittmittel sind zweckgebunden,
 d.h. dürfen nur für die Umnutzung des
 Post- und Verwaltungsgebäudes für die
 Liechtensteinische Landesbibliothek
 eingesetzt werden. Details sind in
 Schenkungsverträgen zwischen dem Land
 Liechtenstein und den jeweiligen Ge-
 schenkgebern festgehalten. Die Schen-
 kung der Gemeinde ist an gewisse mit
 dem Gebäude der Landesbibliothek
 verknüpfte Gegenleistungen, wie z.B.
 Mitnutzungsrechte von Räumlichkeiten
 und Flächen, gebunden.

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 Zweckgebundene Verwendung von
 Drittmitteln für die Landesbibliothek 

 Auch wenn die Regierung entschieden
 hätte, das ausgearbeitete Projekt nicht
 weiterzuverfolgen, hätte das Post- und
 Verwaltungsgebäude Vaduz saniert werden
 müssen. Bautechnisch entspricht das
 Gebäude den Standards aus der Zeit der
 Planung in den frühen 1970er-Jahren und
 wurde seit dessen Bezug nie verbessert.
 Bei einer notwendigen Sanierung des
 Gebäudes, unabhängig von dessen
 zukünftiger Nutzung, ob als Bibliothek
 oder als Verwaltungsbau, ist mit
 Investitionen von rund CHF 30.0 Mio.
 bis CHF 40.0 Mio. zu rechnen.

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 Zweckgebundene Verwendung von
 Drittmitteln für die Landesbibliothek 

 
 Diese Kosten müsste das Land selbst
 aufbringen, zumal dann der Investi-
 tionskostenbeitrag der Gemeinde Vaduz
 und die Schenkungen der Privaten in
 Höhe von gesamthaft CHF 10.38 Mio.
 wegfallen würden.
 
 Mit der Vorlage informiert die Regie-
 rung den Landtag über die zusätzliche
 Finanzierung durch Dritte (Gemeinde und
 Private) und die Konsequenzen auf die
 Kosten sowie über den Zeitplan.
 

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 Zweckgebundene Verwendung von
 Drittmitteln für die Landesbibliothek 

 Mit der Annahme und zweckgebundenen
 Verwendung der Finanzmittel ist die
 Umnutzung des Post- und Verwaltungsge-
 bäudes Vaduz für die Liechtensteinische
 Landesbibliothek inkl. 10% Bauherren-
 reserve gesichert und die Regierung
 kann den im Februar 2024 beschlossenen
 und im Juli 2024 verlängerten
 Planungsstopp aufheben.
 





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Ab Sonntag um 12.30 Uhr wird die Live-Sendung mit den aktuellen Resultaten aus den Gemeinden, interessanten Studiogästen, Interviews und Analysen sowie der anschliessenden „Elefantenrunde“ mit Parteiverantwortlichen und Regierungschefkandidaten als Live-Stream übertragen.