336 FL Landeskanal 25.03.2026 20:54:57
   Regierung
 
   

 Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes 

 Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 24. März 2026, den Bericht
 und Antrag betreffend die Abänderung
 des Rechtsanwaltsgesetzes verabschie-
 det. Damit soll einem Urteil des
 EFTA-Gerichtshofes entsprochen werden.
 
 Der EFTA-Gerichtshof hat am 19. Oktober
 2023 in der Rechtssache E-12/22 fest-
 gehalten, dass niedergelassene euro-
 päische Rechtsanwälte im Aufnahmestaat
 grundsätzlich die gleichen beruflichen
 Tätigkeiten ausüben dürfen wie inlän-
 dische Rechtsanwälte. Das in Art. 62
 Abs. 2 Bst. c RAG enthaltene Verbot für

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   Regierung
 
   

 Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes 

 niedergelassene europäische Rechtsan-
 wälte, als Verfahrenshilfe-Rechts-
 anwalt, Verfahrenshilfe-Verteidiger
 oder Amtsverteidiger bestellt zu
 werden, geht über die in der zugrunde
 liegenden EU-Richtlinie 98/5/EG vor-
 gesehenen Ausnahmen hinaus. Dies gilt
 in der Folge für den gesamten Art. 62
 Abs. 2 RAG; konsequenterweise erweisen
 sich nach der gutachterlichen Auslegung
 durch den EFTA-Gerichtshof auch die
 übrigen Einschränkungen der Bst. a
 (Verbot, zu einem Organ der Rechtsan-
 waltskammer gewählt zu werden) und b
 (Verbot, Konzipienten auszubilden) als

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 Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes 

 unzulässig.
 
 Zur Herstellung der EWR-Konformität
 schlägt die Regierung vor, Art. 62 Abs.
 2 RAG aufzuheben. Damit sind niederge-
 lassene europäische Rechtsanwälte zu
 den gleichen beruflichen Tätigkeiten
 wie inländische Rechtsanwälte befugt,
 wozu auch die Übernahme von Verfahrens-
 hilfe- und Amtsverteidigermandaten
 gehört.
 
 Es ist geplant, dass die Vorlage im
 Mai-Landtag in erster Lesung beraten
 wird.

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Ab Sonntag um 12.30 Uhr wird die Live-Sendung mit den aktuellen Resultaten aus den Gemeinden, interessanten Studiogästen, Interviews und Analysen sowie der anschliessenden „Elefantenrunde“ mit Parteiverantwortlichen und Regierungschefkandidaten als Live-Stream übertragen.