333 FL Landeskanal 17.03.2026 21:10:39 Abänderung der Luftreinhalteverordnung
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 17. März 2026, eine Abände-
rung der Luftreinhalteverordnung (LRV,
LGBI. 2008 Nr. 245) verabschiedet.
Mit der Abänderung wird die Ausnahme-
bestimmung für Benzin mit beigemischten
Bioethanol bis zum Jahr 2030 verläng-
ert. Entsprechend kann vom zulässigen
Dampfdruck-Höchstwert von 60,0 kPa im
Sommerhalbjahr bis zum 30. September
des jeweiligen Jahres abgewichen wer-
den.
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