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   Regierung
 
   

 Verzicht auf Verkauf Liegenschaften 

 Die Regierung hat beschlossen, vor-
 läufig auf den Verkauf mehrerer land-
 eseigener Liegenschaften zu verzichten.
 Hintergrund sind veränderte Rahmenbe-
 dingungen sowie ein gestiegener Bedarf
 an staatlichen Nutzungsmöglichkeiten,
 insbesondere im Bereich der Unter-
 bringung von Schutzsuchenden.
 
 Bereits im Jahr 2015 hatte die Regie-
 rung dem damaligen Amt für Bau und
 Infrastruktur den Auftrag erteilt,
 Verkaufs- oder Tauschverhandlungen für
 verschiedene landeseigene Liegen-
 schaften aufzunehmen.

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 Verzicht auf Verkauf Liegenschaften 

 
 Ziel war es, das Gebäudeportfolio des
 Landes von Objekten zu entlasten, die
 nicht unmittelbar für staatliche Auf-
 gaben benötigt werden.
 
 Trotz mehrjähriger Gespräche und ein-
 zelner Interessenbekundungen konnte
 jedoch, mit Ausnahme eines Wohnhauses
 in Schellenberg, kein wirtschaftlich
 vertretbarer Verkaufsabschluss erzielt
 werden.
 
 Vor diesem Hintergrund hat die Regie-
 rung entschieden, von den bisherigen

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 Verzicht auf Verkauf Liegenschaften 

 Verkaufszielen abzusehen. Gleichzeitig
 haben sich die Rahmenbedingungen seit
 der ursprünglichen Beschlussfassung
 deutlich verändert.
 
 Landeseigene Liegenschaften gewinnen
 zunehmend an Bedeutung als strategische
 Reserveflächen sowie als mögliche
 Tauschobjekte bei zukünftigen Infra-
 struktur- oder Entwicklungsprojekten.
 
 Von der Entscheidung betroffen sind
 unter anderem das Zollhaus Steg in
 Triesenberg, das Zollwohnhaus in
 Ruggell sowie mehrere Liegenschaften in

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 Verzicht auf Verkauf Liegenschaften 

 Mauren, darunter das Haus Malin, die
 Reihenhäuser Pfandbrunnen 3, 5, 7 und 9
 sowie das Stallgebäude Binza.
 
 Mit dem Entscheid trägt die Regierung
 der aktuellen Bedarfslage sowie der
 langfristigen strategischen Bedeutung
 landeseigener Liegenschaften Rechnung.
 Im Rahmen der laufenden Arbeiten an
 einer neuen Liegenschaftsstrategie soll
 zudem eine vertiefte Auseinandersetzung
 mit den Grundsätzen des zukünftigen An-
 und Verkaufs von Liegenschaften sowie
 der strategischen Entwicklung des
 staatlichen Immobilienportfolios

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 Verzicht auf Verkauf Liegenschaften 

 erfolgen. Bis zum Abschluss dieser
 Arbeiten wird bei Veräusserungen
 landeseigener Liegenschaften grund-
 sätzlich Zurückhaltung geübt.
 











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