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Die Regierung hat beschlossen, vor-
läufig auf den Verkauf mehrerer land-
eseigener Liegenschaften zu verzichten.
Hintergrund sind veränderte Rahmenbe-
dingungen sowie ein gestiegener Bedarf
an staatlichen Nutzungsmöglichkeiten,
insbesondere im Bereich der Unter-
bringung von Schutzsuchenden.
Bereits im Jahr 2015 hatte die Regie-
rung dem damaligen Amt für Bau und
Infrastruktur den Auftrag erteilt,
Verkaufs- oder Tauschverhandlungen für
verschiedene landeseigene Liegen-
schaften aufzunehmen.
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Ziel war es, das Gebäudeportfolio des
Landes von Objekten zu entlasten, die
nicht unmittelbar für staatliche Auf-
gaben benötigt werden.
Trotz mehrjähriger Gespräche und ein-
zelner Interessenbekundungen konnte
jedoch, mit Ausnahme eines Wohnhauses
in Schellenberg, kein wirtschaftlich
vertretbarer Verkaufsabschluss erzielt
werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Regie-
rung entschieden, von den bisherigen
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Verkaufszielen abzusehen. Gleichzeitig
haben sich die Rahmenbedingungen seit
der ursprünglichen Beschlussfassung
deutlich verändert.
Landeseigene Liegenschaften gewinnen
zunehmend an Bedeutung als strategische
Reserveflächen sowie als mögliche
Tauschobjekte bei zukünftigen Infra-
struktur- oder Entwicklungsprojekten.
Von der Entscheidung betroffen sind
unter anderem das Zollhaus Steg in
Triesenberg, das Zollwohnhaus in
Ruggell sowie mehrere Liegenschaften in
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Mauren, darunter das Haus Malin, die
Reihenhäuser Pfandbrunnen 3, 5, 7 und 9
sowie das Stallgebäude Binza.
Mit dem Entscheid trägt die Regierung
der aktuellen Bedarfslage sowie der
langfristigen strategischen Bedeutung
landeseigener Liegenschaften Rechnung.
Im Rahmen der laufenden Arbeiten an
einer neuen Liegenschaftsstrategie soll
zudem eine vertiefte Auseinandersetzung
mit den Grundsätzen des zukünftigen An-
und Verkaufs von Liegenschaften sowie
der strategischen Entwicklung des
staatlichen Immobilienportfolios
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erfolgen. Bis zum Abschluss dieser
Arbeiten wird bei Veräusserungen
landeseigener Liegenschaften grund-
sätzlich Zurückhaltung geübt.
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