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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
10. März 2026 die Totalrevision der
Verordnung über die Verwalter alterna-
tiver Investmentfonds (AIFMV) be-
schlossen. Zudem hat sie die Verord-
nungen über die Abänderung der Verord-
nung über bestimmte Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
(UCITSV), über die Abänderung der
Investmentunternehmensverordnung (IUV)
und über die Abänderung der Verordnung
zum Gesetz über die betriebliche Perso-
nalvorsorge (BPVV) verabschiedet.
Die Anpassungen stehen in Zusammenhang
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mit den bereits verabschiedeten Ge-
setzesänderungen der Fondsgesetze -
namentlich des AIFMG, des UCITSG und
des IUG - zur Umsetzung der Richtlinie
(EU)?2024/927 (AIFMD?II) sowie zur
Durchführung der Verordnung
(EU)?2023/606 (ELTIF?II).
Die Gesetzesänderungen beruhen auf dem
Bericht und Antrag Nr.?60/2025 sowie
der Stellungnahme Nr.?96/2025. Die
Gesetzesvorlagen wurden vom Landtag in
der Sitzung vom Dezember 2025 in
zweiter Lesung behandelt und verab-
schiedet. Die neue AIFMV sowie die
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Abänderungen der UCITSV, IUV und BPVV
sollen zeitgleich mit den geänderten
gesetzlichen Grundlagen am 16. April
2026 in Kraft treten.
Anlass für die Totalrevision der AIFMV
ist, dass in der geltenden Fassung ein
wesentlicher Teil der Bestimmungen in-
folge mehrerer Novellen bereits aufge-
hoben wurde. Die Neufassung stellt eine
einheitliche und durchgehend logische
Artikelstruktur sicher, berücksichtigt
die neuen gesetzlichen Vorgaben und be-
reinigt redaktionelle sowie systema-
tische Unstimmigkeiten.
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Die Anpassungen in der UCITSV und IUV
dienen einerseits - analog zur AIFMV -
den gesetzlichen Änderungen und ande-
rerseits der Behebung von in der Praxis
festgestellten Mängeln.
Mit den vorgenommenen Anpassungen wer-
den klare, verlässliche und zukunfts-
orientierte Rahmenbedingungen für den
Finanzplatz Liechtenstein geschaffen.
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