340 FL Landeskanal 10.03.2026 21:13:11
   Regierung
 
   

 Fondsgesetze erfordern Anpassung 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 10. März 2026 die Totalrevision der
 Verordnung über die Verwalter alterna-
 tiver Investmentfonds (AIFMV) be-
 schlossen. Zudem hat sie die Verord-
 nungen über die Abänderung der Verord-
 nung über bestimmte Organismen für
 gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
 (UCITSV), über die Abänderung der
 Investmentunternehmensverordnung (IUV)
 und über die Abänderung der Verordnung
 zum Gesetz über die betriebliche Perso-
 nalvorsorge (BPVV) verabschiedet.
 
 Die Anpassungen stehen in Zusammenhang

  330 Übersicht                    1/4 
 341 FL Landeskanal 10.03.2026 21:13:11
   Regierung
 
   

 Fondsgesetze erfordern Anpassung 

 mit den bereits verabschiedeten Ge-
 setzesänderungen der Fondsgesetze -
 namentlich des AIFMG, des UCITSG und
 des IUG - zur Umsetzung der Richtlinie
 (EU)?2024/927 (AIFMD?II) sowie zur
 Durchführung der Verordnung
 (EU)?2023/606 (ELTIF?II).
 
 Die Gesetzesänderungen beruhen auf dem
 Bericht und Antrag Nr.?60/2025 sowie
 der Stellungnahme Nr.?96/2025. Die
 Gesetzesvorlagen wurden vom Landtag in
 der Sitzung vom Dezember 2025 in
 zweiter Lesung behandelt und verab-
 schiedet. Die neue AIFMV sowie die

  330 Übersicht                    2/4 
 342 FL Landeskanal 10.03.2026 21:13:11
   Regierung
 
   

 Fondsgesetze erfordern Anpassung 

 Abänderungen der UCITSV, IUV und BPVV
 sollen zeitgleich mit den geänderten
 gesetzlichen Grundlagen am 16. April
 2026 in Kraft treten. 
 
 Anlass für die Totalrevision der AIFMV
 ist, dass in der geltenden Fassung ein
 wesentlicher Teil der Bestimmungen in-
 folge mehrerer Novellen bereits aufge-
 hoben wurde. Die Neufassung stellt eine
 einheitliche und durchgehend logische
 Artikelstruktur sicher, berücksichtigt
 die neuen gesetzlichen Vorgaben und be-
 reinigt redaktionelle sowie systema-
 tische Unstimmigkeiten.

  330 Übersicht                    3/4 
 343 FL Landeskanal 10.03.2026 21:13:11
   Regierung
 
   

 Fondsgesetze erfordern Anpassung 

 Die Anpassungen in der UCITSV und IUV
 dienen einerseits - analog zur AIFMV -
 den gesetzlichen Änderungen und ande-
 rerseits der Behebung von in der Praxis
 festgestellten Mängeln.
 
 Mit den vorgenommenen Anpassungen wer-
 den klare, verlässliche und zukunfts-
 orientierte Rahmenbedingungen für den
 Finanzplatz Liechtenstein geschaffen.
 





  330 Übersicht                    4/4 

Hintergrundinfos

Die Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung betreut den Landeskanal, einen TV-Kanal, der über das liechtensteinische Kabelnetz offizielle Informationen im Vollbild- und Teletext-System übermittelt.

Hilfe

Die Anwendung ermöglicht Einsicht in die Inhalte, welche aktuell von der Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung im Liechtensteiner Landeskanal publiziert werden. Die Inhalte werden stets zeitgleich am Fernseher und im Internet publiziert. Die Internetanwendung bietet zusätzliche Funktionen, wie ein Inhaltsverzeichnis oder eine Suche, um die Navigation durch die Inhalte benutzerfreundlicher zu gestalten. Zur besseren Wiedererkennung wurde das Design der Inhalte im Internet gleichgehalten wie im Fernseher.

TV

Auf der linken Seite befindet sich das Inhaltsverzeichnis, welches die Informationen nach Rubriken gegliedert auflistet. Durch Klick auf eine Information wird diese im Hauptbereich geöffnet. Dieser bietet noch zusätzliche Navigationshilfen. So können mittels eines "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden. Eine Abspielfunktion sorgt dafür, dass die Nachrichten, wie vom Fernseher gewohnt, nach einer gewissen Zeit automatisch wechseln.

Teletext

Beim Teletext gibt es auf der linken Seite dieselben Navigationsmöglichkeiten wie beim TV. Die Seiten werden auch hier im Hauptbereich geöffnet. Anders als beim Fernseher können aber mehrere zusammengehörende Teletextseiten auf einmal geöffnet werden. Dies erhöht den Komfort beim Lesen. Der Benutzer kann auch eine ganze Rubrik öffnen und muss so nicht stndig weiterblättern. Das direkte Anspringen einer Seite wird mittels eines Eingabefeldes in der Mitte des Hauptbereichs ermöglicht. Auch hier können mittels "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden.

Kontakt

Information und Kommunikation der Regierung

Peter-Kaiser-Platz 1
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein

Telefon +423 236 67 23
E-Mail office@regierung.li

Anregungen und Kritik zu dieser Internetdienstleistung nehmen wir gern über die E-Mail-Adresse office@regierung.li entgegen.

Live-Stream

Ab Sonntag um 12.30 Uhr wird die Live-Sendung mit den aktuellen Resultaten aus den Gemeinden, interessanten Studiogästen, Interviews und Analysen sowie der anschliessenden „Elefantenrunde“ mit Parteiverantwortlichen und Regierungschefkandidaten als Live-Stream übertragen.