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ie Regierung hat am 3. März 2026 eine
weitere Anpassung der Verordnung über
Massnahmen im Zusammenhang mit der
Situation in der Ukraine beschlossen,
um die verbliebenen Teile des 19.
Sanktionspakets gegenüber Russland,
welches die EU am 23. Oktober 2025
beschlossen hatte, autonom nachzu-
vollziehen. Die Regierung führt damit
ihre bisherige Politik konsequent
weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden
Sanktionen hat die EU am 23. Oktober
2025 beschlossen, ein neunzehntes
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Massnahmenpaket gegen Russland zu
erlassen. Dieses richtet sich gegen die
Energie-, Finanz- und Militärsektoren
Russlands und soll dazu beitragen, den
Handel zwischen der EU und Russland
weiter zu reduzieren.
Im Rahmen des Pakets hat die EU ver-
schiedene Finanz-, Waren- und Handels-
sanktionen beschlossen. Dazu gehören
die Erweiterung der Liste der Güter mit
doppeltem Verwendungszweck, ein ge-
nerelles Kauf- und Importverbot für
russisches Flüssigerdgas (LNG) sowie
die Ausweitung bestehender Be-
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schränkungen für Industrie- und Bau-
materialien. Im Finanzbereich umfasst
das Paket ein Verbot der Bereitstellung
von Krypto-Dienstleistungen und E-Geld
sowie erweiterte Verbote für Trans-
aktionen über alternative russische
Zahlungssysteme. Zudem werden die
Beschränkungen für Unternehmen in
russischen Sonderwirtschaftszonen
ausgeweitet und Dienstleistungsverbote
in weiteren kritischen Wirtschafts-
bereichen, zum Beispiel im Bereich der
Künstlichen Intelligenz, eingeführt.
Um sicherzustellen, dass die Sanktionen
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gegenüber Russland nicht über Belarus
umgangen werden können, beschloss die
Regierung ebenfalls am 3. März 2026 den
Nachvollzug des zweiten und letzten
Teils des Sanktionspakets der EU
gegenüber Belarus vom 23. Oktober 2025.
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