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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 3. März 2026, die Postulats-
beantwortung betreffend die gesetzliche
Verankerung einer bezahlten Trauerzeit
für Arbeitnehmende verabschiedet. Das
Postulat war im Oktober des vergangenen
Jahres vom Landtag an die Regierung
überwiesen worden.
Mit dem Postulat wurde die Regierung
eingeladen aufzuzeigen, wie eine be-
zahlte Trauerzeit für Arbeitnehmende
ausgestaltet werden könnte, in welchem
Umfang sie angemessen wäre und wie sich
die Rechtslage in Liechtenstein und in
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den umliegenden Ländern derzeit dar-
stellt.
Bezüglich einer allfälligen Einführung
eines expliziten Anspruchs auf Trauer-
zeit ist zu beachten, dass der Umgang
mit Trauerfällen sehr subjektiv ist und
Kriterien entsprechend schwierig zu
definieren sind. Die Regierung kommt in
der Postulatsbeantwortung zum Schluss,
dass das Arbeitsrecht in Liechtenstein
- sehr ähnlich wie in den anderen
deutschsprachigen Ländern - bereits
heute Ansprüche im Zusammenhang mit
einem Todesfall gewährt.
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Daneben soll das Instrument der indi-
viduellen Zumessung für besondere
Trauerfälle beibehalten werden. Eine
zusätzliche Regelung für einen Anspruch
auf Trauerzeit wird vor diesem Hinter-
grund als der jeweiligen subjektiven
Situation nicht angemessen erachtet.
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