339 FL Landeskanal 04.03.2026 21:11:55
   Regierung
 
   

 Politische Werbung im Rundfunk 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 3. März 2026, eine Abänderung
 des Mediengesetzes zur Aufhebung des
 Verbots politischer Werbung im Rundfunk
 beschlossen. Zusätzlich wird die Re-
 vision genutzt, um im Mediengesetz eine
 spezialgesetzliche Regelung für die
 Entschädigung der Medienkommission und
 der Ombudsstelle zu schaffen.
 
 Nach geltender Rechtslage ist poli-
 tische Werbung im Rundfunk verboten,
 während sie in anderen Medien, wie
 Print- oder Onlinemedien, zulässig ist.
 Das Verbot politischer Werbung wurde

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   Regierung
 
   

 Politische Werbung im Rundfunk 

 bei der Schaffung des Mediengesetzes
 insbesondere mit dem Aspekt der vor-
 handenen Medienvielfalt begründet.
 Diese Argumentation ist angesichts der
 stark veränderten Medienlandschaft
 nicht mehr stichhaltig. Auch entspricht
 die aktuelle Rechtslage nicht dem
 Grundsatz der Technologie-Neutralität
 des Mediengesetzes.
 
 Mit der Gesetzesvorlage soll daher das
 Verbot politischer Werbung im Rundfunk
 aufgehoben werden.
 
 Der Vernehmlassungsbericht kann bei der

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 Politische Werbung im Rundfunk 

 Regierungskanzlei oder über deren
 Website www.rk.llv.li bezogen werden.
 Die Vernehmlassungsfrist endet am 3.
 April 2026.
 











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Hintergrundinfos

Die Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung betreut den Landeskanal, einen TV-Kanal, der über das liechtensteinische Kabelnetz offizielle Informationen im Vollbild- und Teletext-System übermittelt.

Hilfe

Die Anwendung ermöglicht Einsicht in die Inhalte, welche aktuell von der Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung im Liechtensteiner Landeskanal publiziert werden. Die Inhalte werden stets zeitgleich am Fernseher und im Internet publiziert. Die Internetanwendung bietet zusätzliche Funktionen, wie ein Inhaltsverzeichnis oder eine Suche, um die Navigation durch die Inhalte benutzerfreundlicher zu gestalten. Zur besseren Wiedererkennung wurde das Design der Inhalte im Internet gleichgehalten wie im Fernseher.

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Auf der linken Seite befindet sich das Inhaltsverzeichnis, welches die Informationen nach Rubriken gegliedert auflistet. Durch Klick auf eine Information wird diese im Hauptbereich geöffnet. Dieser bietet noch zusätzliche Navigationshilfen. So können mittels eines "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden. Eine Abspielfunktion sorgt dafür, dass die Nachrichten, wie vom Fernseher gewohnt, nach einer gewissen Zeit automatisch wechseln.

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Beim Teletext gibt es auf der linken Seite dieselben Navigationsmöglichkeiten wie beim TV. Die Seiten werden auch hier im Hauptbereich geöffnet. Anders als beim Fernseher können aber mehrere zusammengehörende Teletextseiten auf einmal geöffnet werden. Dies erhöht den Komfort beim Lesen. Der Benutzer kann auch eine ganze Rubrik öffnen und muss so nicht stndig weiterblättern. Das direkte Anspringen einer Seite wird mittels eines Eingabefeldes in der Mitte des Hauptbereichs ermöglicht. Auch hier können mittels "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden.

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9490 Vaduz
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Telefon +423 236 67 23
E-Mail office@regierung.li

Anregungen und Kritik zu dieser Internetdienstleistung nehmen wir gern über die E-Mail-Adresse office@regierung.li entgegen.

Live-Stream

Ab Sonntag um 12.30 Uhr wird die Live-Sendung mit den aktuellen Resultaten aus den Gemeinden, interessanten Studiogästen, Interviews und Analysen sowie der anschliessenden „Elefantenrunde“ mit Parteiverantwortlichen und Regierungschefkandidaten als Live-Stream übertragen.