339 FL Landeskanal 10.02.2026 21:04:50 Abänderung der
Rechtsanwaltsprüfungsverordnung
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 10. Februar 2026, eine Ab-
änderung der Rechtsanwaltsprüfungs-
verordnung (RAPV) verabschiedet.
Mit der Anpassung wird neu festgelegt,
dass die Gebühren für die Durchführung
der Rechtsanwaltsprüfungen (Prüfungs-
gebühren) künftig vor Prüfungsantritt
zu entrichten sind.
Mit dieser Änderung verfolgt die Re-
gierung das Ziel, die administrativen
Abläufe zu vereinfachen. Die bisherige
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Rechtsanwaltsprüfungsverordnung
Regelung sah vor, dass die Gebühren
erst nach Durchführung der Prüfung
erhoben wurden. Die Vorverlegung der
Zahlung stärkt die Verbindlichkeit der
Prüfungsanmeldungen und reduziert den
administrativen Aufwand.
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