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Verhütung des Terrorismus
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 27. Januar 2026, den Bericht
und Antrag betreffend die Ratifikation
des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen
des Europarats zur Verhütung des Ter-
rorismus an den Landtag verabschiedet.
Mit der Ratifikation des Zusatzproto-
kolls soll die nationale Sicherheits-
politik gestärkt und gleichzeitig ein
zusätzlicher Beitrag zur Verbesserung
der Terrorismusbekämpfung in Europa
geleistet werden.
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Verhütung des Terrorismus
Das Übereinkommen des Europarats zur
Verhütung des Terrorismus vom 16. Mai
2005 verpflichtet die Vertragsstaaten,
Handlungen zu bestrafen, die zwar keine
Terrorakte sind, aber zu terrorist-
ischen Straftaten führen könnten. Das
Übereinkommen wurde im November 2016
durch Liechtenstein ratifiziert.
Das Zusatzprotokoll erweitert die be-
stehenden Regelungen des Übereinkommens
und verpflichtet die Vertragsstaaten
zusätzlich zur Kriminalisierung von
Reisen für terroristische Zwecke, deren
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Verhütung des Terrorismus
Finanzierung und Unterstützung sowie
des passiven Aspekts der Ausbildung
("Ausgebildet-Werden" für Terrorismus).
Die Vertragsstaaten werden zudem auf-
gefordert, Informationen über Reisende,
die einem terroristischen Zweck nach-
gehen, auszutauschen und eine 24/7-Kon-
taktstelle zu bezeichnen. Bis heute
haben 31 Staaten sowie die Europäische
Union das Protokoll ratifiziert. Zwölf
weitere Staaten haben es unterzeichnet.
Liechtenstein hat das Zusatzprotokoll
am 13. November 2025 unterzeichnet.
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Verhütung des Terrorismus
Die Bestimmungen des Zusatzprotokolls
werden mit der bestehenden liechten-
steinischen Gesetzeslage bereits um-
gesetzt. Eine Anpassung der bestehenden
Gesetze ist daher nicht notwendig.
Liechtenstein stärkt durch eine Rati-
fikation die nationale Sicherheits-
politik und unterstreicht gleichzeitig
seine Rolle als verlässlicher Partner
im europäischen Sicherheitsverbund.
Der vollständige Bericht und Antrag
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Verhütung des Terrorismus
kann bei der Regierungskanzlei oder
online unter www.rk.llv.li eingesehen
werden.
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