450 FL Landeskanal 26.01.2026 19:22:38 Kommission: Förderung von Verarbeitung
und Absatz inländischer
Landwirtschaftsprodukte
Gesuche für Beiträge zur Förderung der
Verarbeitung und des Absatzes von in-
ländischen Landwirtschaftsprodukten
können bis zum 28. Februar 2026 beim
Amt für Umwelt (info.au*llv.li) einge-
reicht werden. Als rechtliche Grundlage
dient die Verordnung über die Förderung
von Verarbeitung und Absatz inländisch-
er Landwirtschaftsprodukte (LVAV, LGBI.
2024 Nr. 331).
Die LVAV zielt darauf ab, die Wert-
schöpfungsketten inländischer Landwirt-
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und Absatz inländischer
Landwirtschaftsprodukte
schaftsprodukte und die Kreislaufwirt-
schaft in der Landwirtschaft zu för-
dern. Ebenso soll der Konsum von in-
ländischen Landwirtschaftsprodukten
erhöht und das verarbeitende Gewerbe
bei der Entwicklung innovativer Land-
wirtschaftsprodukte gestärkt werden.
Förderungsleistungen können gewährt
werden für:
- die Verarbeitung von inländischen
Landwirtschaftsprodukten im Inland,
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und Absatz inländischer
Landwirtschaftsprodukte
- Massnahmen zur regionalen Absatzför-
derung von inländischen Landwirt-
schaftsprodukten, insbesondere in den
Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und
Bewusstseinsbildung, Verkaufsförderung,
Basiswerbung für die liechtensteinische
Landwirtschaft sowie Marktforschung.
Die Richtlinien, das Gesuchsformular
sowie die Bewertungskriterien sind auf
www.llv.li in der Rubrik "Freizeit,
Umwelt & Tierhaltung" unter "Landwirt-
schaft" und "Förderungen" zu finden.
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