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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
9. Dezember 2025 beschlossen, die
staatlichen Ausbildungsbeihilfen an die
Teuerung anzupassen.
Damit wird sichergestellt, dass die
staatlichen Förderungen den gestiegenen
Lebenshaltungskosten Rechnung tragen.
Die Änderungen treten rückwirkend per
1. August 2025 und damit dem Beginn des
aktuellen Studienjahres in Kraft. Ziel
der Anpassung ist es, Studierenden und
Lernenden eine angemessene Unterstütz-
ung zu bieten.
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Mit dieser Massnahme unterstreicht die
Regierung ihr Bekenntnis, Chancen-
gleichheit im Bildungsbereich zu
fördern und den Zugang zu Aus- und
Weiterbildung auch unter zunehmend
herausfordernden wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Die Anpassung steht im Einklang mit dem
Regierungsprogramm, das lebenslanges
Lernen als zentrale Voraussetzung für
individuelle und gesellschaftliche
Entwicklung hervorhebt.
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