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   Regierung
 
   

 Verordnung zur Einhebung von Gebühren
 im Verwaltungsstrafverfahren 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 9. Dezember 2025, die Ver-
 ordnung über die Einhebung von Gebühren
 im erstinstanzlichen Verwaltungsstraf-
 verfahren verabschiedet.
 
 Mit der Schaffung des Gesetzes vom 13.
 Juni 2025 über das Verwaltungsstraf-
 recht und das Verwaltungsstrafverfahren
 (Verwaltungsstrafgesetz; VStG), welches
 am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde
 die Regierung ermächtigt, im Verord-
 nungsweg die Gebühren im Verwaltungs-
 strafverfahren näher zu regeln. Mit der

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   Regierung
 
   

 Verordnung zur Einhebung von Gebühren
 im Verwaltungsstrafverfahren 

 Verordnung über die Einhebung von Ge-
 bühren im erstinstanzlichen Verwal-
 tungsstrafverfahren werden die Gebühren
 im Rahmen der Akteneinsicht und die
 Entscheidungsgebühren im Verwaltungs-
 strafverfahren geregelt.
 
 Darüber hinaus werden in der Verordnung
 über die Einhebung von Verwaltungs-
 gebühren durch die Landespolizei sowie
 in der Verordnung über die Einhebung
 von Verwaltungskosten und Gebühren
 durch die Regierung und Amtsstellen
 aufgrund des neuen Verwaltungsstrafge-

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   Regierung
 
   

 Verordnung zur Einhebung von Gebühren
 im Verwaltungsstrafverfahren 

 setzes begriffliche Anpassungen vor-
 genommen.
 
 Die genannten Verordnungen werden
 zusammen mit dem neuen Verwaltungs-
 strafgesetz am 1. Januar 2026 in Kraft
 treten.
 







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Hintergrundinfos

Die Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung betreut den Landeskanal, einen TV-Kanal, der über das liechtensteinische Kabelnetz offizielle Informationen im Vollbild- und Teletext-System übermittelt.

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