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im Verwaltungsstrafverfahren
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 9. Dezember 2025, die Ver-
ordnung über die Einhebung von Gebühren
im erstinstanzlichen Verwaltungsstraf-
verfahren verabschiedet.
Mit der Schaffung des Gesetzes vom 13.
Juni 2025 über das Verwaltungsstraf-
recht und das Verwaltungsstrafverfahren
(Verwaltungsstrafgesetz; VStG), welches
am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde
die Regierung ermächtigt, im Verord-
nungsweg die Gebühren im Verwaltungs-
strafverfahren näher zu regeln. Mit der
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im Verwaltungsstrafverfahren
Verordnung über die Einhebung von Ge-
bühren im erstinstanzlichen Verwal-
tungsstrafverfahren werden die Gebühren
im Rahmen der Akteneinsicht und die
Entscheidungsgebühren im Verwaltungs-
strafverfahren geregelt.
Darüber hinaus werden in der Verordnung
über die Einhebung von Verwaltungs-
gebühren durch die Landespolizei sowie
in der Verordnung über die Einhebung
von Verwaltungskosten und Gebühren
durch die Regierung und Amtsstellen
aufgrund des neuen Verwaltungsstrafge-
330 Übersicht 2/3 333 FL Landeskanal 12.12.2025 13:55:15 Verordnung zur Einhebung von Gebühren
im Verwaltungsstrafverfahren
setzes begriffliche Anpassungen vor-
genommen.
Die genannten Verordnungen werden
zusammen mit dem neuen Verwaltungs-
strafgesetz am 1. Januar 2026 in Kraft
treten.
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