337 FL Landeskanal 11.10.2025 04:12:43
   Regierung
 
   

 Anpassung der liechtensteinischen
 Quote beim IWF 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht
 und Antrag betreffend die Beteiligung
 des Fürstentums Liechtenstein an der
 Anpassung der Quote beim Internatio-
 nalen Währungsfonds (IWF) im Rahmen der
 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung ver-
 abschiedet. Wie die Regierung bereits
 während den Beitrittsverhandlungen zum
 IWF im vergangenen Jahr informiert hat,
 hat Liechtenstein wie alle IWF-Mit-
 gliedsländer das Recht, seine Quote
 beim IWF um 50% zu erhöhen. 
 

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   Regierung
 
   

 Anpassung der liechtensteinischen
 Quote beim IWF 

 Angesichts der Vorteile für die
 Sicherheit und Stabilität des Landes
 empfiehlt die Regierung, an der
 Anpassung der Quoten teilzunehmen.
 
 Einlage bleibt im Landesvermögen 
 
 Um die Anpassung der Quote bei Zu-
 stimmung des Landtags durchzuführen,
 sind in der Investitionsrechnung des
 Landesvoranschlags 2026 Mittel im Um-
 fang von 14.5 Millionen Franken vorge-
 sehen, die vom Finanzvermögen in das
 Verwaltungsvermögen überführt werden.

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   Regierung
 
   

 Anpassung der liechtensteinischen
 Quote beim IWF 

 Die Mittel verbleiben im Landes-
 vermögen. Mit dem vorgesehenen Betrag
 soll die verzinste Reserveposition
 Liechtensteins beim IWF angepasst
 werden.
 
 Die Reserveposition beträgt 25% der
 Quote. Dabei handelt es sich um eine
 Währungsreserve, die dem Land Liechten-
 stein gehört und im Bedarfsfall jeder-
 zeit und ohne Angaben von Gründen
 zurückgeholt werden kann. Die rest-
 lichen 75% der Quote sind bei der
 Schweizerischen Nationalbank (SNB)

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   Regierung
 
   

 Anpassung der liechtensteinischen
 Quote beim IWF 

 hinterlegt. Die Anpassung der Quote hat
 keinen Einfluss auf die Kosten der
 IWF-Mitgliedschaft.
 
 Anpassung der Quote als Beitrag zur
 Resilienz 
 
 Ende 2023 haben die IWF-Mitgliedsländer
 im Rahmen der 16. Allgemeinen Quoten-
 überprüfung beschlossen, den Quoten und
 somit den Eigenmitteln des IWF mehr
 Gewicht zu geben.
 
 Alle IWF-Mitgliedsländer haben deshalb

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   Regierung
 
   

 Anpassung der liechtensteinischen
 Quote beim IWF 

 das Recht erhalten, ihre Quoten um 50%
 zu erhöhen. Der IWF stärkt mit dieser
 Reform seine Eigenfinanzierung, verän-
 dert die Gesamthöhe seiner Finanzmittel
 aber nicht, da er gleichzeitig Fremd-
 mittel im gleichen Ausmass abbaut. Im
 Rahmen seines Beitritts zum IWF im Jahr
 2024 hat auch Liechtenstein das Recht
 erhalten, seine Quote anzupassen, wo-
 rüber der Landtag und die Bevölkerung
 bereits anlässlich des Beitritts-
 prozesses ausführlich informiert
 wurden. Mit dem vorliegenden Bericht
 und Antrag wird dem Landtag nun der

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   Regierung
 
   

 Anpassung der liechtensteinischen
 Quote beim IWF 

 Antrag vorgelegt, dieses Recht
 auszuüben.
 
 Die Regierung spricht sich für die
 Anpassung der Quote aus, um die Sta-
 bilität in volatilen Zeiten zu stärken.
 Benötigt ein Land in einem Krisenfall
 die Hilfe des IWF, ist die Quote bei
 vertraglich definierten Finanzinstru-
 menten des IWF einer der relevanten
 Faktoren zur Bestimmung des Volumens
 und der Konditionen der finanziellen
 Hilfe.
 

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   Regierung
 
   

 Anpassung der liechtensteinischen
 Quote beim IWF 

 Die Schweiz, Österreich, Deutschland
 und viele andere IWF-Mitgliedsländer
 haben ihre Zustimmung zur Quotenan-
 passung für ihr eigenes Land bereits
 beschlossen. Auch bei früheren Über-
 prüfungen haben die meisten Länder
 diese Möglichkeit genutzt. Der letzten
 Anpassung der Quoten, die 2016 in Kraft
 trat, haben 188 der damals 190
 IWF-Mitgliedsländer zugestimmt.
 




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