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Quote beim IWF
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht
und Antrag betreffend die Beteiligung
des Fürstentums Liechtenstein an der
Anpassung der Quote beim Internatio-
nalen Währungsfonds (IWF) im Rahmen der
16. Allgemeinen Quotenüberprüfung ver-
abschiedet. Wie die Regierung bereits
während den Beitrittsverhandlungen zum
IWF im vergangenen Jahr informiert hat,
hat Liechtenstein wie alle IWF-Mit-
gliedsländer das Recht, seine Quote
beim IWF um 50% zu erhöhen.
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Quote beim IWF
Angesichts der Vorteile für die
Sicherheit und Stabilität des Landes
empfiehlt die Regierung, an der
Anpassung der Quoten teilzunehmen.
Einlage bleibt im Landesvermögen
Um die Anpassung der Quote bei Zu-
stimmung des Landtags durchzuführen,
sind in der Investitionsrechnung des
Landesvoranschlags 2026 Mittel im Um-
fang von 14.5 Millionen Franken vorge-
sehen, die vom Finanzvermögen in das
Verwaltungsvermögen überführt werden.
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Quote beim IWF
Die Mittel verbleiben im Landes-
vermögen. Mit dem vorgesehenen Betrag
soll die verzinste Reserveposition
Liechtensteins beim IWF angepasst
werden.
Die Reserveposition beträgt 25% der
Quote. Dabei handelt es sich um eine
Währungsreserve, die dem Land Liechten-
stein gehört und im Bedarfsfall jeder-
zeit und ohne Angaben von Gründen
zurückgeholt werden kann. Die rest-
lichen 75% der Quote sind bei der
Schweizerischen Nationalbank (SNB)
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Quote beim IWF
hinterlegt. Die Anpassung der Quote hat
keinen Einfluss auf die Kosten der
IWF-Mitgliedschaft.
Anpassung der Quote als Beitrag zur
Resilienz
Ende 2023 haben die IWF-Mitgliedsländer
im Rahmen der 16. Allgemeinen Quoten-
überprüfung beschlossen, den Quoten und
somit den Eigenmitteln des IWF mehr
Gewicht zu geben.
Alle IWF-Mitgliedsländer haben deshalb
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Quote beim IWF
das Recht erhalten, ihre Quoten um 50%
zu erhöhen. Der IWF stärkt mit dieser
Reform seine Eigenfinanzierung, verän-
dert die Gesamthöhe seiner Finanzmittel
aber nicht, da er gleichzeitig Fremd-
mittel im gleichen Ausmass abbaut. Im
Rahmen seines Beitritts zum IWF im Jahr
2024 hat auch Liechtenstein das Recht
erhalten, seine Quote anzupassen, wo-
rüber der Landtag und die Bevölkerung
bereits anlässlich des Beitritts-
prozesses ausführlich informiert
wurden. Mit dem vorliegenden Bericht
und Antrag wird dem Landtag nun der
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Quote beim IWF
Antrag vorgelegt, dieses Recht
auszuüben.
Die Regierung spricht sich für die
Anpassung der Quote aus, um die Sta-
bilität in volatilen Zeiten zu stärken.
Benötigt ein Land in einem Krisenfall
die Hilfe des IWF, ist die Quote bei
vertraglich definierten Finanzinstru-
menten des IWF einer der relevanten
Faktoren zur Bestimmung des Volumens
und der Konditionen der finanziellen
Hilfe.
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Quote beim IWF
Die Schweiz, Österreich, Deutschland
und viele andere IWF-Mitgliedsländer
haben ihre Zustimmung zur Quotenan-
passung für ihr eigenes Land bereits
beschlossen. Auch bei früheren Über-
prüfungen haben die meisten Länder
diese Möglichkeit genutzt. Der letzten
Anpassung der Quoten, die 2016 in Kraft
trat, haben 188 der damals 190
IWF-Mitgliedsländer zugestimmt.
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