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 80. Session der UNO-Generalversammlung
 

 Liechtenstein nimmt im Jubiläumsjahr
 der Vereinten Nationen auf höchster
 Ebene an der Hochrangigen Woche der
 UNO-Generalversammlung in New York
 teil. Die Delegation wird von S.D. Erb-
 prinz Alois angeführt. Regierungschef-
 in-Stellvertreterin Sabine Monauni wird
 die traditionelle Rede in der General-
 debatte halten.
 
 Jubiläumsjahr im Zeichen der
 Reformbestrebungen 
 Angesichts der Rekordzahl bewaffneter
 Konflikte, budgetärem Druck und welt-
 weit zunehmender Skepsis gegenüber

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 80. Session der UNO-Generalversammlung
 

 multilateraler Zusammenarbeit ist die
 Eröffnung der 80. Session der General-
 versammlung geprägt von eindringlichen
 Aufrufen zur ambitionierten Reform der
 Vereinten Nationen. Generalsekretär
 Guterres erinnerte in seiner Ansprache
 vor der Generalversammlung daran, dass
 die UNO ihrer Rolle als Friedensorga-
 nisation gerecht werden und zugleich
 effizienter mit finanziellen Ressourcen
 umgehen müsse.
 
 Dabei soll sich die UNO jedoch keine
 ihrer drei Grundpfeiler - Frieden und
 Sicherheit, Menschenrechte und Nach-

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 80. Session der UNO-Generalversammlung
 

 haltige Entwicklung - vernachlässigen.
 Beim Austausch mit dem Generalsekretär
 bekräftigte S.D. Erbprinz Alois Liecht-
 ensteins Unterstützung der Reformbe-
 mühungen der "UN-80" Initiative sowie
 der Rolle der UN bei der Sicherung des
 Friedens im Nahen Osten.
 
 Auch im Gespräch mit der Präsidentin
 der Generalversammlung, Annalena
 Baerbock, standen Fragen der Stärkung
 der Organisation sowie die Nachfolge-
 regelung von SG Guterres im Vorder-
 grund.
 

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 80. Session der UNO-Generalversammlung
 

 Sie bedankte sich für die bedeutende
 Rolle Liechtensteins bei der Stärkung
 des Multilateralismus und erwähnte in
 diesem Zusammenhang, dass "kleine
 Staaten oft die wichtigste Rolle"
 einnehmen.
 
 Konflikte in Gaza und der Ukraine von
 zentraler Bedeutung 
 
 Die Eröffnung der Generaldebatte sowie
 zahlreiche Nebenveranstaltungen der
 diesjährigen Hochrangigen Woche standen
 erneut im Schatten des anhaltenden
 Konflikts und der humanitären

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 80. Session der UNO-Generalversammlung
 

 Katastrophe in Gaza. Gleich zu Beginn
 der Woche fand auf Initiative Frank-
 reichs und Saudi-Arabiens eine
 Konferenz zur Zweistaatenlösung statt.
 Liechtenstein unterstützte die bereits
 im Vorfeld verabschiedete Abschluss-
 erklärung, die sich für eine friedliche
 Lösung des Konflikts sowie die Umsetz-
 ung der Zweistaatenlösung einsetzt.
 
 Darüber hinaus verurteilte Regierungs-
 chefin-Stellvertreterin Monauni im
 Rahmen einer Nebenveranstaltung die
 Angriffe auf Zivilpersonen, vor allem
 auf Kinder in Gaza und im Westjor-

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 80. Session der UNO-Generalversammlung
 

 danland, und unterstrich Liechtensteins
 Engagement für den Schutz von Kinder-
 rechten: "Palästinensische Kinder haben
 Anspruch auf dieselben Rechte und den-
 selben Rechtsschutz wie alle anderen
 Kinder auch. Vor allem gebührt ihnen
 eines: eine Kindheit."
 
 Auch der seit über drei Jahren an-
 dauernde Krieg in der Ukraine prägte
 den Auftakt der Hochrangigen Woche. Bei
 ihrem ersten bilateralen Treffen
 tauschten sich S.D. Erbprinz Alois und
 Präsident Volodmyr Zelenskyy über die
 aktuelle Lage sowie mögliche Formen

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 80. Session der UNO-Generalversammlung
 

 weiterer bilateraler Unterstützung aus.
 
 
 Der ukrainische Präsident bedankte sich
 ausdrücklich für die anhaltende Unter-
 stützung aus Liechtenstein. Auf dem
 fünften Gipfeltreffen der Internat-
 ionalen Krim-Plattform bekräftigte S.D.
 Erbprinz Alois abermals Liechtensteins
 eindeutige Unterstützung für die
 territoriale Integrität und Souve-
 ränität der Ukraine. Gleichzeitig
 warnte er davor, wachsende geopolit-
 ische Spannungen hinzunehmen: "Wir
 sollten uns nicht mit einer zunehmend

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 80. Session der UNO-Generalversammlung
 

 militarisierten Welt abfinden, in der
 die Androhung von Gewalt als alltäglich
 akzeptiert wird." In diesem Zusammen-
 hang erinnerte er daran, dass die
 Wahrung des Völkerrechts und die Prin-
 zipien der UNO-Charta nicht verhandel-
 bar seien, und hob die Notwendigkeit
 hervor, die Verantwortlichen für die
 Aggression strafrechtlich zur
 Rechenschaft zu ziehen.
 





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