335 FL Landeskanal 26.09.2025 00:24:03
   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zur Stärkung
 der Aufsicht im Treuhandsektor 

 Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom
 23. September 2025 den Vernehmlassungs-
 bericht betreffend die Abänderung des
 Treuhändergesetzes (TrHG), des Gesetzes
 betreffend die Aufsicht über Personen
 nach Art. 180a des Personen- und Ge-
 sellschaftsrechts (180a-Gesetz), des
 Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) sowie
 des Gesetzes über die Finanzmarktauf-
 sicht (FMAG) verabschiedet.
 
 Das Ziel der gegenständlichen Ver-
 nehmlassungsvorlage ist die gezielte
 Weiterentwicklung des Aufsichtssystems

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   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zur Stärkung
 der Aufsicht im Treuhandsektor 

 im Treuhandbereich. Damit soll der
 Schutz der Kunden sowie der Treuhänder
 und Treuhandgesellschaften in Liecht-
 enstein nachhaltig gestärkt werden und
 damit die professionelle Reputation des
 liechtensteinischen Treuhandsektors
 gewahrt bleiben.
 
 Mit der Modernisierung wird auch auf
 aktuelle geopolitische Entwicklungen
 reagiert und die Stabilität und
 internationale Reputation des liecht-
 ensteinischen Finanzplatzes weiter
 gestärkt.

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   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zur Stärkung
 der Aufsicht im Treuhandsektor 

 
 Der Schwerpunkt der Vernehmlassungs-
 vorlage liegt in der Einführung zu-
 sätzlicher und effizienter Aufsichts-
 instrumente der Finanzmarktaufsicht
 (FMA) Liechtenstein, damit diese ihre
 Aufsichtsfunktion noch umfassender und
 wirksamer wahrnehmen kann.
 
 Insbesondere sollen die bestehenden An-
 forderungen an die Vertrauenswürdigkeit
 als Bewilligungsvoraussetzung zur Tät-
 igkeit im Treuhandbereich erweitert und
 präzisiert werden.

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 Vernehmlassungsbericht zur Stärkung
 der Aufsicht im Treuhandsektor 

 Ergänzend dazu soll eine neue Nach-
 sichtsregelung eingeführt werden, die
 es der Aufsicht ermöglicht, in be-
 gründeten Einzelfällen flexibel zu
 reagieren. Zur Deckung der damit ver-
 bundenen zusätzlichen Aufwände soll
 eine ausgewogene Anpassung der Auf-
 sichtsabgaben vorgesehen werden.
 
 Durch eine Änderung im Disziplinarrecht
 soll zudem in Zukunft stärker öffen-
 tlich informiert werden, um Transparenz
 zu schaffen. 
 

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   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zur Stärkung
 der Aufsicht im Treuhandsektor 

 Auch im 180a-Gesetz sollen die Rege-
 lungen zur Vertrauenswürdigkeit sowie
 zum Entzug der Bewilligung an die im
 TrHG vorgesehenen neuen Standards an-
 geglichen werden, um eine einheitliche
 und konsistente Anwendung der relevan-
 ten Aufsichtsregelungen zu gewährlei-
 sten.
 
 Ein weiterer wesentlicher Bestandteil
 der Vernehmlassungsvorlage betrifft das
 SPG. Der bisher gerichtlich strafbare
 Tatbestand der Verletzung der Mitteil-
 ungspflicht gemäss Art. 17 Abs. 1 Satz

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   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zur Stärkung
 der Aufsicht im Treuhandsektor 

 1 SPG soll künftig als Verwaltungs-
 übertretung im Sinne von Art. 31 SPG
 ausgestaltet werden. Diese Änderung des
 Verfolgungsregimes steht im Einklang
 mit vergleichbaren Regulierungen im EWR
 und soll eine verhältnismässige und
 zugleich wirksame Durchsetzung dieser
 zentralen Meldepflicht ermöglichen.
 
 Der Vernehmlassungsbericht kann bei der
 Regierungskanzlei oder
 über?www.rk.llv.li? (Vernehmlassungen)
 bezogen werden.
 

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   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zur Stärkung
 der Aufsicht im Treuhandsektor 

 Die Vernehmlassungsfrist endet am 23.
 Dezember 2025.
 












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