331 FL Landeskanal 16.07.2025 04:10:57
   Regierung
 
   

 Abänderung der Asylverordnung 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 8. Juli 2025 beschlossen, die Asyl-
 verordnung (AsylV) anzupassen, um die
 Integration und Erwerbstätigkeit ins-
 besondere von Schutzbedürftigen und
 vorläufig Aufgenommenen zu fördern.
 
 Die Änderungen betreffen im Wesen-
 tlichen die Höhe der Motivationsprämie,
 die im Rahmen der geltenden Lohnzession
 ausbezahlt wird: Sie wird von CHF 3 pro
 Arbeitsstunde auf 20% des Nettolohns
 beziehungsweise des Einkommens aus
 selbständiger Tätigkeit angehoben.
 

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 332 FL Landeskanal 16.07.2025 04:10:57
   Regierung
 
   

 Abänderung der Asylverordnung 

 Bei der Lohnzession werden die Lohn-
 forderungen der betroffenen Personen an
 den Staat abgetreten, um damit während
 der Aufenthaltsdauer die Kosten für
 Unterbringung und Versorgung zu decken.
 Personen aus dem Asylbereich, die eine
 Lehre absolvieren, werden ebenfalls
 gefördert, indem ihnen neu während der
 Lohnzession bis zu zwei Drittel des
 Lehrlingslohnes ausbezahlt werden
 können.
 
 Neben diesen Fördermassnahmen werden
 Klarstellungen im Hinblick auf die
 Sicherstellung von Vermögenswerten von

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   Regierung
 
   

 Abänderung der Asylverordnung 

 Personen im Asylbereich getroffen. Die
 Asylverordnung stellt nun klar, dass
 auch Vermögenswerte sichergestellt
 werden können, die die betroffenen
 Personen beim Erstkontakt mit den
 Behörden noch nicht ins Land gebracht
 beziehungsweise den Behörden nicht
 gemeldet haben. Zudem wird die
 Verordnung um eine weitere Bestimmung
 zur Verhinderung des Missbrauchs von
 Fürsorgeleistungen ergänzt.
 
 Diese Anpassungen sollen die Inte-
 gration und wirtschaftliche Unab-
 hängigkeit der betroffenen Personen

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   Regierung
 
   

 Abänderung der Asylverordnung 

 fördern und gleichzeitig die Mög-
 lichkeiten des Staates zur Kosten-
 deckung verbessern.
 
 Die Änderungen treten am 1. September
 2025 in Kraft.
 









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