INHALTSVERZEICHNIS
 354 FL Landeskanal 27.11.2024 02:56:43
   Regierung
 
   

 Anpassung Elektrizitätsmarktverordnung
 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 19. November 2024 eine Abänderung der
 Elektrizitätsmarktverordnung be-
 schlossen.
 
 Sie betrifft die Kennzeichnung von
 Elektrizität gemäss Art. 10 der
 Elektrizitätsmarktverordnung. Mit der
 Anpassung wird per 1. Januar 2025 eine
 lückenlose Deklaration von Strom
 eingeführt. Damit soll den Kundinnen
 und Kunden neu transparent gemacht
 werden, was sich hinter den bisherigen
 "nicht überprüfbaren Energiequellen",
 dem so genannten Graustrom, verbirgt.

  330 Übersicht                    1/3 
 355 FL Landeskanal 27.11.2024 02:56:43
   Regierung
 
   

 Anpassung Elektrizitätsmarktverordnung
 

 Die Regierung folgt hier dem Beispiel
 der Schweiz, wo so genannter Graustrom
 bereits seit dem Lieferjahr 2018 nicht
 mehr deklariert wird. Ziel ist es, dass
 sich Stromkundinnen und -kunden noch
 bewusster für das jeweilige Strom-
 produkt entscheiden können.
 
 Elektrizitätserzeuger, Elektrizitäts-
 unternehmen und Grosshändler sind heute
 nach Art. 10 Abs. 1 EMV verpflichtet,
 in ihren Angeboten und bei der
 Rechnungsstellung die Art der Erzeugung
 und das Herkunftsland der angebotenen
 Elektrizität anzugeben. Sind Erzeugung

  330 Übersicht                    2/3 
 356 FL Landeskanal 27.11.2024 02:56:43
   Regierung
 
   

 Anpassung Elektrizitätsmarktverordnung
 

 oder Herkunft der Elektrizität un-
 bekannt, ist dies zu vermerken (Art. 10
 Abs. 2 EMV).
 
 Die angepasste Verordnung tritt am 1.
 Januar 2025 in Kraft.
 









  330 Übersicht                    3/3 

Hintergrundinfos

Die Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung betreut den Landeskanal, einen TV-Kanal, der über das liechtensteinische Kabelnetz offizielle Informationen im Vollbild- und Teletext-System übermittelt.

Hilfe

Die Anwendung ermöglicht Einsicht in die Inhalte, welche aktuell von der Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung im Liechtensteiner Landeskanal publiziert werden. Die Inhalte werden stets zeitgleich am Fernseher und im Internet publiziert. Die Internetanwendung bietet zusätzliche Funktionen, wie ein Inhaltsverzeichnis oder eine Suche, um die Navigation durch die Inhalte benutzerfreundlicher zu gestalten. Zur besseren Wiedererkennung wurde das Design der Inhalte im Internet gleichgehalten wie im Fernseher.

TV

Auf der linken Seite befindet sich das Inhaltsverzeichnis, welches die Informationen nach Rubriken gegliedert auflistet. Durch Klick auf eine Information wird diese im Hauptbereich geöffnet. Dieser bietet noch zusätzliche Navigationshilfen. So können mittels eines "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden. Eine Abspielfunktion sorgt dafür, dass die Nachrichten, wie vom Fernseher gewohnt, nach einer gewissen Zeit automatisch wechseln.

Teletext

Beim Teletext gibt es auf der linken Seite dieselben Navigationsmöglichkeiten wie beim TV. Die Seiten werden auch hier im Hauptbereich geöffnet. Anders als beim Fernseher können aber mehrere zusammengehörende Teletextseiten auf einmal geöffnet werden. Dies erhöht den Komfort beim Lesen. Der Benutzer kann auch eine ganze Rubrik öffnen und muss so nicht stndig weiterblättern. Das direkte Anspringen einer Seite wird mittels eines Eingabefeldes in der Mitte des Hauptbereichs ermöglicht. Auch hier können mittels "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden.

Kontakt

Information und Kommunikation der Regierung

Peter-Kaiser-Platz 1
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein

Telefon +423 236 67 23
E-Mail office@regierung.li

Anregungen und Kritik zu dieser Internetdienstleistung nehmen wir gern über die E-Mail-Adresse office@regierung.li entgegen.

Live-Stream

Ab Sonntag um 12.30 Uhr wird die Live-Sendung mit den aktuellen Resultaten aus den Gemeinden, interessanten Studiogästen, Interviews und Analysen sowie der anschliessenden „Elefantenrunde“ mit Parteiverantwortlichen und Regierungschefkandidaten als Live-Stream übertragen.