INHALTSVERZEICHNIS
 348 FL Landeskanal 27.11.2024 02:45:30
   Regierung
 
   

 Anpassung Energieeffizienzverordnung 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 19. November 2024 eine Abänderung der
 Energieeffizienzverordnung (EEV) be-
 schlossen.
 
 Mit der Anpassung der EEV stellt die
 Regierung klar, dass für die Einspei-
 sung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen
 nach marktorientiertem Preis künftig
 nur noch positive Preise verrechnet
 werden. Zudem werden die Zu- und Ab-
 schläge nicht mehr den PV-Einspei-
 senden, sondern direkt dem Fonds für
 Einspeisevergütung belastet.
 

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 349 FL Landeskanal 27.11.2024 02:45:30
   Regierung
 
   

 Anpassung Energieeffizienzverordnung 

 Grund für die Anpassung ist die Fest-
 stellung, dass an den Strommärkten an
 sonnigen Tagen im Sommerhalbjahr ver-
 mehrt negative Preise im Strommarkt
 aufgetreten sind. Diese Entwicklung
 bremst die Motivation, PV-Anlagen zu
 bauen und effizient zu betreiben.
 
 Aus energiepolitischen Überlegungen und
 zur Aufrechterhaltung eines positiven
 PV- Investitionsklimas sollen PV-
 Einspeisenden für die Einspeisung
 deshalb keine negativen Preise mehr
 verrechnet werden. Dies soll dazu
 führen, dass PV-Anlagen so betrieben

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 350 FL Landeskanal 27.11.2024 02:45:30
   Regierung
 
   

 Anpassung Energieeffizienzverordnung 

 werden, dass ein maximaler Ertrag
 resultiert und zu Tiefpreiszeiten die
 PV-Anlagen nicht abgeregelt oder abge-
 stellt werden. Am Grundsatz der PV-
 Einspeisung nach dem marktorientierten
 Preis und der Regelung der Aus-
 gleichsbeiträge wird weiterhin fest-
 gehalten. Ziel ist es, einen hohen
 Anreiz zu schaffen, dass PV-Strom bei
 grossem Angebot, insbesondere über die
 Mittagszeit, soweit als möglich selbst
 verbraucht wird.
 
 Die geschilderten neuen Entwicklungen
 und Erkenntnisse werden mit einer

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 351 FL Landeskanal 27.11.2024 02:45:30
   Regierung
 
   

 Anpassung Energieeffizienzverordnung 

 Anpassung der Energieeffizienz-
 verordnung (EEV) per 1. Januar 2025
 umgesetzt und in einer aktualisierten
 Leistungsvereinbarung mit den LKW
 reflektiert.
 
 Mit dieser Änderung wird auch einer der
 Hauptansatzpunkte des kürzlich er-
 schienenen Vierten Monitoringberichts
 zur Energiestrategie 2030 erfüllt.
 Demnach überprüft die Regierung laufend
 die Förderbedingungen für PV-Anlagen
 und setzt die notwendigen Massnahmen,
 um den PV-Zubau hochzuhalten.
 

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 352 FL Landeskanal 27.11.2024 02:45:30
   Regierung
 
   

 Anpassung Energieeffizienzverordnung 

 Weiters betrifft die Verordnungsan-
 passung die vom Landtag per Gesetzes-
 initiative am 5. September 2024 be-
 schlossene Möglichkeit der Vergabe von
 so genannten EEG-Krediten für Energie-
 massnahmen gemäss Energieeffizienz-
 gesetz (EEG).
 
 Auf diesem Weg wird die notwendige
 Grundlage für die Durchführung des
 neuen Art. 15a EEG geschaffen. Die
 Regierung kann gemäss den festgelegten
 Eckpunkten ab 1. Januar 2025 Verein-
 barungen mit Banken über die Refi-
 nanzierung der EEG-Kredite durch

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 353 FL Landeskanal 27.11.2024 02:45:30
   Regierung
 
   

 Anpassung Energieeffizienzverordnung 

 zinslose Darlehen des Landes
 abschliessen.
 
 Die angepasste Verordnung tritt am 1.
 Januar 2025 in Kraft.
 
 
 








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