363 FL Landeskanal 21.11.2024 07:29:15 Sanktionsregime gegenüber Russland und
Belarus
Die Regierung hat am 19. November 2024
eine Anpassung der Verordnung über
Massnahmen gegenüber Belarus be-
schlossen. Im Rahmen der Anpassung
wurden die Finanz-, Waren- und Handels-
sanktionen, welches die EU am 29. Juni
2024 beschlossen hatte, autonom nach-
vollzogen. Die Regierung führt damit
ihre bisherige Politik konsequent
weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden
Sanktionen hat die EU am 29. Juni 2024
eine umfassende Ausweitung der
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Belarus
restriktiven Massnahmen gegenüber
Belarus beschlossen. Mit dieser
Massnahme hat die EU die Finanz-,
Waren- und Handelssanktionen gegenüber
Belarus in verschiedenen Bereichen an
das Niveau der Sanktionen gegenüber
Russland angeglichen. Die Massnahmen
sollen insbesondere dazu beitragen,
dass die EU-Sanktionen gegenüber
Russland nicht über Belarus umgangen
werden können.
Zu den zentralen Elementen gehören: ein
Verbot der Ausfuhr von Gütern und
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Belarus
Technologien mit doppeltem Verwendungs-
zweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie
von Luxusgütern nach Belarus; ein
Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten,
Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen,
einschliesslich Rohöl, aus Belarus; ein
Verbot der Erbringung bestimmter
Dienstleistungen; ein umfassenderes
Verbot der Beförderung von Gütern auf
der Strasse im Gebiet der Union; eine
Verpflichtung für Wirtschaftsbeteiligte
aus der EU, die sogenannte "Klausel zum
Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus"
in künftige Verträge aufzunehmen; sowie
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Belarus
weitere Massnahmen gegen Umgehungs-
praktiken, darunter eine Verpflichtung
für EU-Mutterunternehmen, sich nach
besten Kräften zu bemühen, dass von
diesen gehaltene Tochterunternehmen in
Drittstaaten die EU-Sanktionen gegen-
über Belarus einhalten.
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