INHALTSVERZEICHNIS
 363 FL Landeskanal 21.11.2024 07:29:15
   Regierung
 
   

 Sanktionsregime gegenüber Russland und
 Belarus 

 Die Regierung hat am 19. November 2024
 eine Anpassung der Verordnung über
 Massnahmen gegenüber Belarus be-
 schlossen. Im Rahmen der Anpassung
 wurden die Finanz-, Waren- und Handels-
 sanktionen, welches die EU am 29. Juni
 2024 beschlossen hatte, autonom nach-
 vollzogen. Die Regierung führt damit
 ihre bisherige Politik konsequent
 weiter.
 
 Zusätzlich zu den bereits bestehenden
 Sanktionen hat die EU am 29. Juni 2024
 eine umfassende Ausweitung der

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   Regierung
 
   

 Sanktionsregime gegenüber Russland und
 Belarus 

 restriktiven Massnahmen gegenüber
 Belarus beschlossen. Mit dieser
 Massnahme hat die EU die Finanz-,
 Waren- und Handelssanktionen gegenüber
 Belarus in verschiedenen Bereichen an
 das Niveau der Sanktionen gegenüber
 Russland angeglichen. Die Massnahmen
 sollen insbesondere dazu beitragen,
 dass die EU-Sanktionen gegenüber
 Russland nicht über Belarus umgangen
 werden können.
 
 Zu den zentralen Elementen gehören: ein
 Verbot der Ausfuhr von Gütern und

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   Regierung
 
   

 Sanktionsregime gegenüber Russland und
 Belarus 

 Technologien mit doppeltem Verwendungs-
 zweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie
 von Luxusgütern nach Belarus; ein
 Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten,
 Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen,
 einschliesslich Rohöl, aus Belarus; ein
 Verbot der Erbringung bestimmter
 Dienstleistungen; ein umfassenderes
 Verbot der Beförderung von Gütern auf
 der Strasse im Gebiet der Union; eine
 Verpflichtung für Wirtschaftsbeteiligte
 aus der EU, die sogenannte "Klausel zum
 Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus"
 in künftige Verträge aufzunehmen; sowie

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   Regierung
 
   

 Sanktionsregime gegenüber Russland und
 Belarus 

 weitere Massnahmen gegen Umgehungs-
 praktiken, darunter eine Verpflichtung
 für EU-Mutterunternehmen, sich nach
 besten Kräften zu bemühen, dass von
 diesen gehaltene Tochterunternehmen in
 Drittstaaten die EU-Sanktionen gegen-
 über Belarus einhalten.
 
 
 





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