INHALTSVERZEICHNIS
 350 FL Landeskanal 21.11.2024 07:37:04
   Regierung
 
   

 Verhältnis zwischen Staat und
 Religionsgemeinschaften 

 Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom
 19. November 2024 den Bericht und An-
 trag betreffend die Vorprüfung der
 parlamentarischen Initiative der Ab-
 geordneten Manuela Haldner-Schierscher,
 Georg Kaufmann und Patrick Risch vom
 22. Oktober 2024 zur Neuregelung des
 Verhältnisses zwischen dem Staat und
 den Religionsgemeinschaften zuhanden
 des Landtags verabschiedet.
 
 Ein Initiativbegehren von Mitgliedern
 des Landtags ist von Gesetzes wegen
 einer Vorprüfung durch die Regierung zu

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 unterziehen, bevor dieses im Landtag
 behandelt werden kann. Die Regierung
 überprüft dabei, ob die Initiative mit
 der Verfassung und den bestehenden
 Staatsverträgen übereinstimmt und in
 formeller Hinsicht den legistischen
 Grundsätzen entspricht.
 
 Die Regierung kommt nach erfolgter
 Prüfung zum Schluss, dass die gegen-
 ständliche Initiative sowohl mit der
 Verfassung als auch mit den bestehenden
 Staatsverträgen übereinstimmt. In
 inhaltlicher Hinsicht lehnt die

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 Regierung die Initiative aber dennoch
 ab. Unter anderem deshalb, weil die
 Initianten mit der Initiative ein
 Mandatssteuersystem in die aktuelle
 Regierungsvorlage zur Schaffung eines
 Religionsgemeinschaftengesetzes inte-
 grieren möchten.
 
 Ein Mandatssteuersystem würde ein
 komplett neues Finanzierungssystem für
 Religionsgemeinschaften darstellen. Ein
 gänzlich neues Finanzierungssystem kann
 allerdings gar nicht sinnvoll in die
 genannte Regierungsvorlage integriert

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 werden, da die Einführung eines solchen
 neuen Systems die vorgängige Ent-
 flechtung auf Gemeindeebene bedingt.
 Die Entflechtung auf Gemeindeebene ist
 aber nicht Teil der Regierungsvorlage,
 diese schafft dafür lediglich die
 rechtlichen Grundlagen.
 
 In der Initiative wird offengelassen,
 wie genau die Klärung der vermögens-
 rechtlichen Verhältnisse auf Gemeinde-
 ebene erfolgen soll, und es ist unklar,
 ob Verträge zwischen den Gemeinden und
 der Landeskirche zustande kämen. Eine

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 fehlende Entflechtung auf Gemeindeebene
 würde zudem gemäss der Initiative eine
 Kürzung des Mandatssteueranteils der
 Landeskirche nach sich ziehen und ist
 auch deshalb abzulehnen.
 
 In formeller Hinsicht entspricht die
 parlamentarische Initiative weitgehend
 den legistischen Grundsätzen. Legisti-
 sche Korrekturen mussten - mit zwei
 Ausnahmen - lediglich im Religions-
 gemeinschaftengesetz vorgenommen
 werden.
 

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